BVOH: Bundeskartellamt bricht Verhandlung mit Sportartikelhersteller Asics ab

Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Bundeskartellamt sieht erneut Anhaltspunkte für Beschränkungen bei Asics

Asics erlässt einseitige Verkaufsverbote gegenüber Onlinehändlern. Das ist nicht neu, von dieser Verfahrensweise des Sportartikelherstellers berichten viele BVOH-Mitglieder bereits in einer Umfrage des Verbandes Ende 2014. Seit März 2013 ermittelt das Bundeskartellamt in Bonn. Das Neue daran: Im Gegensatz zu Wettbewerber Adidas hat Asics keine gütliche Regelung mit den Kartellwächtern angestrebt, nur geringfügige Änderungen seines Vertriebssystems vorgenommen. „Die Verhandlungen mit Asics über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung wurden abgebrochen. Eine weitere Diskussion über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung der in der Abmahnung vom 28. April 2014 beanstandeten Regelungen ist obsolet geworden, nachdem sich aus Sicht des Bundeskartellamts Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass es im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems für viele Händler wiederum zu Beschränkungen ihres Internetvertriebs kommen könnte. Das Verfahren, in dem das bisherige Vertriebssystem geprüft worden ist, wird daher fortgeführt“, erklärt Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamtes, gegenüber dem BVOH.

BVOH sammelt Beweise gegen Asics

Damit ist klar, dass sowohl das alte als auch das neue Vertriebssystem von Asics aus Sicht des Bundeskartellamtes wettbewerbswidrig ist. „Wir können allen Händlern, die unbedingt mit Asics weiter Geschäft betreiben wollen, nur raten, die Verträge zu unterschreiben und umgehend dem Bundesverband Onlinehandel zuzuschicken. Der BVOH sammelt diese Verträge und übergibt sie gebündelt an das Bundeskartellamt“, sagt Oliver Prothmann.
WICHTIG: Nur so begeht der einzelne Händler keine rechtswidrige Handlung wenn er einen wettbewerbswidrigen Vertrag unterzeichnet.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Frank