eBay: Änderung der Frist für Käuferschutzanträge
Ab Ende Januar 2015 können Käufer bis zu 30 Tage nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum, das bei ebay.de für die gekaufte Ware angegeben ist einen Käuferschutzantrag stellen. Die Frist für Käuferschutzanträge bezieht sich dann auf das erwartete Lieferdatum und nicht mehr auf das Datum der Bezahlung. Bisher konnten Käuferschutzanträge bis zu 45 Tage nach Kauf bzw. nach Bezahlung des Artikels gestellt werden.
Gründe für die Änderung
Durch die Änderung möchte eBay insbesondere das Verkaufen von Artikeln mit längeren Lieferzeiten unterstützen. Vor allem Käufer, die auf den internationalen eBay-Webseiten einkaufen, haben in der Regel mit längeren Lieferzeiten zu rechnen und könnten von der Änderung profitieren. Des Weiteren sollen damit die gesetzlichen Anforderungen an Rücknahmen gewährleistet werden, sich immer auf das Lieferdatum beziehen.
Weitere Informationen:
- Zur Berechnung des erwarteten Lieferdatums berücksichtigt eBay Daten, die Versandunternehmen zur Verfügung stellen sowie Erfahrungswerte von Millionen von Transaktionen.
- Wenn kein Lieferdatum angegeben ist, sind automatisch 7 Tage für die Lieferung innerhalb Deutschlands und 30 Tage für den Versand ins Ausland voreingestellt.
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