eBay-Versteigerung darf vorzeitig abgebrochen werden

Folgende Entscheidung fällten die Richter des Landgerichtes Heidelberg (Urteil vom 12.12.2014, 3 S 27/14):  Ein eBay-Verkäufer, der die Auktion seines Sportwagens wegen Mängeln kurzfristig beendet hat, muss keinen Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund

Für einen Zeitraum von 10 Tagen hatte ein eBay-Nutzer sein Fahrzeug auf dem Online-Marktplatz eBay zur Versteigerung eingestellt. Nach 2 Tagen jedoch beendete er die Auktion vorzeitig. Der Sohn des Verkäufers hatte noch während der Laufzeit einen Fehler am Katalysator festgestellt. Dieser muss jedoch schon vor Versteigerungsbeginn vorgelegen haben.

Ein Bieter verlangte in der Folge 15.000 Euro Schadensersatz. Die Richter des Landgerichtes Heidelberg sahen das anders. Das Landgericht Heidelberg entschied: Es sei unerheblich ob der Mangel erst während der Auktion auftrete, oder schon, unter Umständen unbemerkt, vorhanden war.

Erst kürzlich hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Abbruch einer eBay-Auktion zu Schadensersatzansprüchen des bis dato Höchstbietenden gegen den Verkäufer führen kann. Doch gibt es auch hinreichend Entscheidungen, dass eine Auktion frühzeitig beendet werden kann und kein Schadenzersatz gezahlt werden muss.