1. Januar 2015: Neuberechnung der Umsatzsteuer auf die eBay-Gebühren

Durch ein neues EU-Gesetz hat sich seit dem 1. Januar 2015 die Umsatzsteuerberechnung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen geändert. Demzufolge ändert sich auch, wie Umsatzsteuer auf die eBay-Gebühren berechnet wird. Das neue Gesetz gilt nur für Umsätze mit nicht-gewerblichen eBay Kunden.

Danach muss eBay den Umsatzsteuersatz des Landes anwenden, in dem der nicht gewerbliche eBay-Kunde ansässig ist (z.B.19% in Deutschland oder 20% in Österreich). Bisher hat eBay die Luxemburger Umsatzsteuer von 15% auf die Gebühren abgeführt (also des Landes, in dem eBay ansässig ist).

Gebühren für private Verkäufer

Ab dem 1. Januar 2015 wird der Kunde eine geringfügige Erhöhung des in Rechnung gestellten Betrags feststellen. Das liegt daran, dass der Umsatzsteuersatz beispielsweise in Deutschland oder Österreich Land höher ist als der in Luxemburg.

Gewerbliche Verkäufer

Für gewerbliche Verkäufer, die schon ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegt haben, ändert sich nichts. Sollten ein eBay-Nutzer, der gewerblicher Verkäufer ist, noch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hinterlegt haben, kann er das  hier nachholen.

Ab 1. Januar 2015 erhält man als gewerblicher Verkäufer von eBay Nettorechnungen.