BVB-Fan kommt mit auf eBay erworbenen Ticket nicht ins Stadion

BVB-Fan kommt mit auf eBay erworbenen Ticket nicht ins Stadion
BVB-Fan kommt mit auf eBay erworbenen Ticket nicht ins Stadion 1

Ein BVB-Fan aus Borken wollte im April 2014 das DFB-Pokalspiel gegen den VfL Wolfsburg im Signal Iduna Park schauen. Seine Eintrittskarte jedoch war gesperrt, weil er sie bei eBay erstanden hatte. Daraus ist nun ein Fall für das Gericht geworden.

Obwohl der Fan ein gültiges Ticket hatte, sei ihm der Eintritt versagt worden. Der BVB hatte genau dieses Ticket sperren lassen, da es über eBay erworben wurde. Als der BVB-Fan ins Stadion gehen wollte, wurde es eingezogen. Er durfte zwar ein anderes Ticket kaufen und konnte das Spiel sehen, das Geld für die eBay-Karte aber war weg. Vom BVB war diese für 52,00 Euro verkauft worden, der Mann hatte bei eBay 94,50 Euro gezahlt. Darauf wollte dieser nicht sitzen bleiben.

Nur, weil ein Fan eine Karte bei eBay kaufe, dürfe man ihm nicht den Eintritt verwehren, so der Anwalt des Mannes. In seinen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verbietet der BVB die Weitergabe von Tickets über Internet-Versteigerungen, wenn über 15% des Originalpreises verlangt werden. Diese Bedingungen gälten nur zwischen dem BVB und dem Erstkäufer, so der Rechtsanwalt, nicht zwischen Erst- und Zweitkäufer.

Deshalb habe der BVB den Namen des eBay-Verkäufers gefordert. Als ein außergerichtlicher Vergleich scheiterte, wurde Klage eingereicht. Das Verfahren läuft noch, bestätigt das Amtsgericht Dortmund. Der BVB möchte sich deshalb nicht dazu äußern. Der Anwalt sagte: „Der BVB hat den Anspruch anerkannt.“ Der Fan bekomme demnach Ticket- und Anwaltskosten erstattet.

Der BVB kämpft gegen Schwarzmarkt-Händler. Vom Verein heißt es: „Jeder Käufer einer Eintrittskarte, die er nicht über offizielle Verkaufsstellen erworben hat, muss damit rechnen, dass das Ticket nicht sicher beziehungsweise nicht fair weiterverkauft wurde. Solche Tickets sind stets mit dem Risiko behaftet, gefälscht, gesperrt oder ungültig zu sein.“