eBay Kleinanzeigen: Online-Opfer macht den Betrüger selbst ausfindig

Über eBay-Kleinanzeigen bietet Thomas H. ein Smartphone an. Einen Interessenten gibt es auch. Käufer und potentieller Kunde kommunizieren über die eBay-App. Die Bezahlung erfolgt via PayPal. scheint erfolgreich abgewickelt zu sein.

Dann aber zieht der Käufer die Zahlung mit der Begründung zurück, dass er das Mobiltelefon nicht erhalten habe. Die beiden Parteien müssen dann feststellen, dass sie beide nie miteinander kommuniziert hatten. Wer aber hat das Gerät abgeholt?

Mit einer ausgefuchsten Masche ist ein Betrüger im Internet unterwegs. Thomas H. aus Hannover wird über den Tisch gezogen, doch löst dann den Fall und präsentiert der Polizei den Täter. Eine Geschichte, aus der nicht nur Thomas H. lernen kann.

Es sei eine Art Hobby, so Thomas H. im Gespräch mit NDR.de, so früh wie möglich ein Apple-Handy zu erwerben, in diesem Fall ein iPhone 6 Plus, und es für 50 Euro mehr zu verkaufen. H. bietet das iPhone bei eBay-Kleinanzeigen an. Ein „Tobias“ möchte es kaufen, sagt ab, dann wieder zu, handelt auffallend viel und bekommt dann den Zuschlag – um zwei Euro weniger. Bei 865 Euro einschließlich PayPal-Gebühren können sich „Tobias“ und Thomas H. einigen. Thomas H. schickt für die Bezahlung seine PayPal-Adresse – und wundert sich. Das Geld ist da, doch von einem Markus. Über den genutzten Weg, die eBay-App, fragt er nach und bekommt von Markus selbst eine für ihn überzeugende Erklärung: Er sei der Vater und nutze den Kleinanzeigen-Account seinen Sohnes Tobias. Das Handy sei für seine Frau bestimmt.

Thomas H. will das Telefon auf dem Postweg verschicken. Auf Wunsch des Käufers, der anscheinend in Bayern lebt, verständigen sie sich aber darauf, dass ein guter Freund aus Hannover das Smartphone persönlich abholt. Der Verkäufer H. erhält Namen und Handy-Nummer des Freundes, sie telefonieren, er ist zum verabredeten Zeitpunkt da und unterschreibt eine Empfangsbestätigung. Dafür bekommt er das Smartphone zusammen mit der Original-Rechnung, ausgestellt auf Thomas H..

PayPal friert dann plötzlich die Zahlung ein. Markus in Bayern erklärt, das Gerät nicht erhalten zu haben und beruft sich auf den Käuferschutz. Über die bei PayPal hinterlegte Anschrift findet Thomas H. die Telefonnummer heraus. Er ruft Markus an, der auch drangeht. Beiden ist schnell klar, dass sie nie miteinander, sondern mit einem Unbekannten über die Kleinanzeigen-App geschrieben hatten. Dieser bekam so alle Informationen, um beiden das Gefühl zu geben, sie würden direkt miteinander sprechen.

Es war ein unschlagbares Angebot: Ein iPhone 6 Plus mit 128 Gigabyte rund 200 Euro unter Normalpreis, annonciert bei eBay-Kleinanzeigen. Das will Markus aus Bayern haben und einigt sich mit dem Anbieter, einem Tobias, auf 865 Euro. Der Betrüger schickt Markus die PayPal-Adresse von Thomas H., Markus überweist das Geld und beide glauben, ihre Transaktion sei abgeschlossen. Thomas H. hatte übrigens ein Gerät mit deutlich weniger Speicherplatz angeboten, weshalb er mit dem Preis von 865 Euro einverstanden war. Der Rest ist bekannt: Ein vermeintlicher Freund von „Tobias“ holt sich das Smartphone bei Thomas H. ab, Markus wartet vergeblich auf die Ware und storniert die Bezahlung.

Thomas H. zeigt den Fall bei der Polizei an. Er denkt sich: „Wer das einmal macht, macht das vielleicht noch mal.“ Jeden Tag durchsucht er den Anzeigenmarkt. Drei Tage später schon findet er ein unter dem Normalpreis offeriertes Smartphone „mit genau der Ausstattung, das meins hatte – und mit meinem Vornamen“. H. richtet einen falschen Account ein und gibt sich als Frau aus, die das Smartphone kaufen will. Der Verkäufer schickt seine Handy-Nummer: Es ist die des vermeintlichen Freundes von Tobias aus Bayern. Ein Übergabetermin in Hannover-Lahe wird vereinbart.

Er fährt mit seiner Frau nach Lahe. Zwei vorab informierte Polizeibeamte folgen dem Paar in einem Zivil-Wagen. Am abgemachten Ort steigt die Frau aus dem Auto und der angebliche Freund von Tobias händigt ihr ein iPhone 6 Plus mit Original-Rechnung aus – ausgestellt auf Thomas H., der nun sein Smartphone zurück bekommt. Die Polizisten konnten so einen Internet-Betrüger auf frischer Tat dingfest machen.

Axel Kossel vom Computermagazin „c’t“ erklärt: Thomas H. habe einen weit verbreiteten Fehler gemacht, denn Ware sollte niemals persönlich übergeben werden, wenn per PayPal bezahlt wurde, denn dann gibt es keinen Beleg. Es habe schon viele solcher Fälle gegeben und PayPal entscheidet dann normalerweise zum Vorteil des Käufers. Der Verkäuferschutz dagegen entfällt.

Thomas H. hat für sich einen weiteren Entschluss gefasst: Nie wieder  werde er teure Artikel bei eBay-Kleinanzeigen anbieten und dann auch noch alles nur über die App regeln. Über die App sei alles völlig anonym und man wisse nicht, mit wem man es überhaupt zu tun habe.

Experte Kossel unterstreicht das. Bei eBay-Kleinanzeigen müsse man nur eine Mail-Adresse angeben. Die aber könne man immer löschen oder ändern, denn der angegebene Name werde nicht kontrolliert. Kleinanzeigen-Märkte seien eh nur für regionale Angebote geeignet. Dann könne man die Ware gegen Barzahlung persönlich übergeben. Für Geschäfte mit PayPal oder anderen Internet-Bezahldiensten sollte man nur Plattformen mit verifizierten Accounts nutzen.