eBay-Auktion: Scheinbieter muss Schadensersatz bezahlen

eBay-Auktion: Scheinbieter muss Schadensersatz bezahlen
eBay-Auktion: Scheinbieter muss Schadensersatz bezahlen 1

Verkauft ein eBay-Nutzer auf der Plattform Waren und treibt den Preis über einen zweiten Account selbst nach oben, so macht er sich gegenüber dem wirklichen Auktionssieger schadenersatzpflichtig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main hervor (Urteil vom 27.06.2014, AZ.: 12 U 51/13).

Die Richter erklärten ein Scheingebot für gegenstandslos und sprachen dem ehrlichen Kaufinteressenten etwa 7.400 Euro zu.

Ein Interessent bot auf einen privaten Gebrauchtwagen bei eBay, maximal 8.000 Euro. Sein aktuelles Höchstgebot lag bei nur 2.500 Euro, bis das Maximalgebot kurz vor Ende der Auktion doch noch überboten wurde. Den PKW hatte der eBay-Verkäufer schon dreimal in vorherigen Versteigerungen bei eBay angeboten.

Jedes Mal kam das Höchstgebot vom selben eBay-Mitglied. Auch die jüngste Auktion gewann dieses Mitglied wieder. Der ehrliche Bieter vermutete daher, dass der Verkäufer des Pkws mit einem zweiten Konto einfach selbst mitgeboten hatte, da ihm das Höchstgebot der Auktion zu niedrig war.

Der ehrliche Bieter jedoch wollte sich die augenscheinliche Beeinflussung nicht gefallen lassen. Ohne die Scheingebote hätte er das Auto für 2.500 Euro legal erworben. Da es aber noch 10.000 Euro wert gewesen sei, sei ihm ein Gewinn in Höhe der Differenz über 7.500 Euro entgangen. Diesen Schadenersatz forderte der Bieter daher vom Verkäufer. Hier gab ihm das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht.