BVOH: Markenhersteller ignorieren Beschluss des Bundeskartellamts

Eine aktuelle Umfrage des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) bringt es an den Tag: Der als Präzendenzentscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA) angesehene Bescheid gegen Asics und adidas wird von den meisten Herstellern ignoriert. 64 Prozent der befragten Onlinehändler sagen, es sei kein Unterschied im Herstellerverhalten zu bemerken. Es gebe immer noch Vertriebsbeschränkungen und Ausgrenzungen für den Onlinehandel. Über 25 Prozent geben an, dass die Zahl der Marken mit Beschränkung sogar größer sei als vor den Kartellamtsveröffentlichungen. „Es kann nicht sein, dass die Hersteller Entscheidungen der obersten Wettbewerbshüter und richtungsweisende Gerichtsurteile ignorieren. Das geht ganz klar zu Lasten der kleinen und mittelständischen Händler. Das kann so nicht weitergehen, denn menschliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Einkommenssituationen ganzer Familien sind gefährdet, denn knapp 15 Prozent der Onlinehändler mussten bereits wegen Vertriebsbeschränkungen Mitarbeiter entlassen und knapp 6 Prozent geben an, dass die Insolvenz droht. Jetzt ist die Politik aufgerufen dafür zu sorgen, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen konsequent umgesetzt werden, um so die Chancengleichheit wieder herzustellen und Arbeitsplätze zu sichern“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH) auf dem Tag des Onlinehandels in Berlin.

Nicht nur Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt hatte sich mit seiner Behörde in diesem Jahr gegen Beschränkungen ausgesprochen. Auch verschiedene hohe deutsche Gerichte hatten in den letzten Monaten gegen diese „selektiven Vertriebsmaßnahmen“ entschieden, doch die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Drei Optionen für das Verhindern von Beschränkungen im Onlinehandel

Handelsbeschränkungen großer Hersteller bedrohen immer mehr die Existenzgrundlage kleiner und mittlerer Onlinehändler. Deshalb braucht der Onlinehandel endlich Klarheit. Nach Auffassung des BVOH gibt es drei Möglichkeiten, Beschränkungen im Onlinehandel zu unterbinden:

  1. Durch eine konsequente Umsetzung schon bestehender gesetzlicher Regelungen.
  2. Ein allgemeinverbindliches Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gegen Beschränkungen.
  3. Eine verbindliche Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn.

Der BVOH ruft diese Institutionen auf, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und einen freien Handel zu garantieren. „Wenn sich Hersteller durch in der Branche bekannte Einzelentscheidungen nicht von ihren falschen selektiven und den Handel einschränkenden Vertriebsmethoden abbringen lassen, dann müssen die Verantwortlichen bereit sein, den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“, sagtOliver Prothmann.

Tag des Onlinehandels in Berlin – adidas und Deuter im Fokus

Der vom BVOH erstmalig in Berlin veranstaltete „Tag des Onlinehandels“ steht ganz im Zeichen des Engagements gegen Handelsbeschränkungen. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutierten der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens(iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner mit betroffenen Onlinehändlern über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der mittelständische Online-Händler überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.

TAG DES ONLINEHANDELS – http://www.tag-des-onlinehandels.de

 

Frank