Bundeswirtschaftsministerium gestattet Herstellern finanzielle Vergütung von Leistungen des stationären Fachhandels

Der Streit zwischen Bundeskartellamt und Markenherstellern über die wettbewerbskonforme Unterstützung des stationären Fachhandels ruft nun auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf den Plan.

markt intern liegt eine Stellungnahme des Ministeriums an den Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch vor. In dieser heißt es: „Ein Hersteller kann mit seinen Händlern qualitative Anforderungen für den Vertrieb seiner Produkte vereinbaren und spezifische Kosten des stationären Vertriebs durch Umsatz- oder mengenunabhängige Fixzuschüsse abgelten. Hierdurch kann der Fachhandel auch preislich wettbewerbsfähig bleiben.“ Mit solchen Zuschüssen könne zudem der verständlichen Frustration der stationären Händler begegnet werden, die einen Kunden ausführlich beraten, bevor dieser das erwünschte Produkt im Internet günstiger kaufe.

In den letzten Jahren waren viele Markenhersteller in Konflikt mit dem Bundeskartellamt geraten, weil sie in ihren Vertriebsvereinbarungen versucht hatten, die Mehrleistungen des stationären Facheinzelhandels gegenüber dem Internet-Handel wie zum Beispiel die haptische Produktpräsentation im stationären Ladengeschäft, Fachberatung, oder ähnliches zu belohnen. Das Bundeskartellamt sah in diesen Vorgehensweisen eine Benachteiligung des Internet-Handels und verbot diese. Aus obiger Stellungnahme des Ministeriums ergibt sich für die Hersteller eine legitime Möglichkeit, die Leistungen des Fachhandels zu vergüten.

Dr. Frank Schweizer-Nürnberg, Chefredakteur von markt intern-Mittelstand, sieht jetzt die Industrie am Zug. Er meint: „Unabhängig von der fachhandels- und mittelstandsfeindlichen Politik des Bundeskartellamts, können Hersteller, die sich zum Fachhandel vor Ort als Vertriebsweg bekennen, dessen Leistungen nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums umsatzunabhängig honorieren.“ Die Zukunft werde zeigen, welche Hersteller auf dieser Grundlage den stationären Fachhandel tatsächlich unterstützten.

Dennoch sei die mengenunabhängige finanzielle Abfindung der Leistungen des Fachhandels kein Ersatz für eine entsprechende kartellrechtliche Behandlung selektiver Vertriebssysteme gegenüber Online-Plattformen. Das Bundeskartellamt greife immer noch in die Vertragsfreiheit der Hersteller und Händler ein. Es forciere den Vertrieb auf allen Plattformen im Netz. Hierdurch vernichte das Bundeskartellamt mittelfristig Existenzen und Beschäftigungen im Fachhandel und schade Markenherstellern. Denn diese seien gezwungen auch an service- und beratungsarme Web-Händler zu liefern. Die Angelegenheit sei keinesfalls gelöst. markt intern als Sprachrohr des mittelständischen Fachhandels werde sich auch weiterhin mit diesem Thema befassen.