Zwei Vertreter von ver.di im Amazon Aufsichtsrat

Im Versandhandelszentrum Amazon Bad Hersfeld gibt es ab sofort einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. In diesem sitzen unter anderem zwei externe Vertreterinnen und Vertreter von ver.di.

Aus einer Pressemitteilung von ver.di erfährt man folgendes:

„Amazons Blockadehaltung gegenüber ver.di wird damit immer unglaubwürdiger. Amazon bezeichnet ver.di immer wieder als dritte Partei, die nichts im Unternehmen zu suchen habe. Faktisch sitzt ver.di aber spätestens jetzt bei Amazon mit am Tisch und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Es wird daher höchste Zeit, dass Amazon seine gewerkschaftsfeindliche Haltung aufgibt und Tarifgespräche führt. Die Beschäftigten werden nicht nachlassen, ihr Recht auf Tarifverhandlungen und existenzsichernde Einkommen und Arbeitsbedingungen einzufordern. Die Einrichtung des paritätisch besetzten Aufsichtsrats ist nur ein weiterer Schritt, um Amazon klar zu machen, dass in Deutschland in Gesetzen verbriefte Rechte der Beschäftigten existieren, zu denen auch der Abschluss kollektiver Tarifregelungen gehören“, so Mechthild Middeke, ver.di-Handelssekretärin und zuständig für Amazon in Bad Hersfeld.

Die Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter für den Aufsichtsrat fand am 26. und 27. August statt. Das Wahlergebnis wurde am vergangenen Donnerstag mitgeteilt. In den insgesamt zwölfköpfigen Aufsichtsrat ziehen insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite ein. Vier davon sind Beschäftigte aus dem Versandhandelszentrum Amazon Bad Hersfeld, hinzu kommen die beiden hauptamtlichen ver.di-Handelssekretäre Mechthild Middeke und Heiner Reimann.

Die Einrichtung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz war bei Amazon Bad Hersfeld erst auf Druck der Mitarbeiter zustande gekommen. Das Landgericht Frankfurt hatte am 17. Januar 2014 (Aktenzeichen 3-16 O 1/1) in einem so genannten Statusverfahren auf Antrag des Betriebsrats von Amazon Bad Hersfeld festgestellt, dass die Amazon Logistik GmbH am Standort Bad Hersfeld z 3.500 Arbeitnehmer beschäftigt und damit dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt, das ab 2.000 Beschäftigten greift, unterliegt. Amazon hingegen wollte einen Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einrichten – damit hätte nur ein Drittel statt der Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat den Beschäftigten zugestanden.