Amazon Deutschland: Richtlinien für den Spielwarenverkauf in der Weihnachtszeit

Amazon erinnert wie jedes Jahr im August seine Drittanbieter in der Spielzeug- und Spiele-Kategorie auch in diesem Jahr wieder daran, dass während der Vorweihnachtszeit Restriktionen für einige Händler gelten.

In diesem Jahr beginnt Amazon Deutschland ab dem 18. November 2014 mit den Verkaufsbeschränkungen. Sie dauern bis zur ersten Januarwoche 2015 an.

Amazon macht auch darauf aufmerksam, dass Händler, die ihre Transaktionen über den hauseigenen Logistikservice abwickeln von der Regelung nicht betroffen sind, so lange ihre Accounts den Vorgaben entsprechen. Amazon argumentiert, dass durch die Beschränkungen das Käufer-Vertrauen in Amazon aufrecht erhalten bleiben soll.

Nur Amazon-Händler, die nachfolgende Kriterien erfüllen, dürfen während der Vorweihnachtszeit in der Spielzeug- und Spiele-Kategorie ihre Artikel zum Verkauf anbieten:

  • Der erste Verkauf bei Amazon Deutschland muss vor dem 18. September 2014 erfolgen. Der Verkauf muss nicht notwendigerweise in der Kategorie Spielzeug stattfinden.
  • Verarbeitung und Versand muss im Zeitraum 1. September bis 31. Oktober 2014 bei mindestens 25 Bestellungen liegen. Die Bestellungen müssen nicht notwendigerweise in der Kategorie Spielzeug erfolgen.
  • Die Stornorate vor Erfüllung im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2014 liegt nicht über 1,75%.
  • Die Rate verspäteter Lieferungen liegt im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2014 nicht über 4%.
  • Die kurzfristige Rate an Bestellmängeln liegt zum 1.November 2014 nicht über 1%.

Die Freischaltung für den Verkauf in der Kategorie Spielzeug erfolgt für jedes Land separat. Falls Händler in mehreren Marketplace-Sites verkaufen, werden die Verkäuferkonten für jedes Land getrennt bewertet.

Bis zum 12. November 2014 informiert Amazon Deutschland die Händler per Mail, ob ihr Verkäuferkonto für den Verkauf in der Kategorie Spielzeug zugelassen wird.

Ab dem 18. November 2014 werden zudem die Leistung und Angebote aller zugelassenen Verkäufer kontinuierlich überprüft. Amazon Services Europe behält sich vor, Angebote zu stornieren, die Verkaufsberechtigung vorübergehend zu entziehen und Verkäufer vom Verkauf einzelner Produkte auszuschließen, um Kunden ein hervorragendes Einkauferlebnis zu bieten.

Damit die Händler auch während der Weihnachtssaison zum Spielzeugverkauf zugelassen werden, empfiehlt Amazon unter anderem:

  • Laufend die Werte der Kundenstatistiken zu beobachten und falls notwendig, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Bestellungen regelmäßig über „Bestellungen verwalten“ im Verkäuferkonto zu prüfen
  • Anzahl der Stornierungen niedrig zu halten, indem lediglich Artikel angeboten werden, die tatsächlich vorrätig sind.
  • Umgehend zu versenden und Amazon den Versand sobald wie möglich zu bestätigen