Neues Gesetz schützt kleinere und mittlere Unternehmer vor Liquiditätsengpass

In Zukunft müssen Unternehmen nicht mehr so lange auf ihr Geld warten, denn das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr ist in Kraft. Überlange Zahlungsfristen zwischen Unternehmen werden damit Kraft Gesetz verboten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen hierdurch vor einem Liquiditätsengpass geschützt werden. Ferner können Gläubiger höhere Verzugszinsen und zusätzlich eine neue Schadenspauschale verlangen. Die Neuregelungen gelten für Geschäfte, die nach dem 28. Juli 2014 abgeschlossen werden.

Das Gesetz gilt für Unternehmen und die öffentliche Hand. Sie müssen jetzt schneller zahlen. Das Gesetz regelt, dass Zahlungsfristen nicht mehr länger als 60 Tage ab Erhalt der Gegenleistung sein dürfen. Längere Aufschübe sind nur dann möglich, wenn diese nicht ungerechtfertigt für den Gläubiger sind. Zudem muss die Verlängerung der Frist explizit vereinbart werden.

Ausnahmen: Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber sind 60 Tage die absolute Höchstgrenze. Eine Frist von mehr als 30 Tagen muss ausdrücklich ausgemacht werden und ferner sachlich gerechtfertigt sein. Die zeitlichen Grenzen gelten für Vereinbarungen zum Verzugseintritt, nicht jedoch für Abschlags- oder sonstige Ratenzahlungen. Entsprechendes gilt für Fristen zur Überprüfung und Abnahme.

Ein Zahlungsverzug wird außerdem härter bestraft. Der Verzugszinssatz ist von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz angestiegen. Neu ist auch das Recht für Gläubiger zum Anspruch einer Schadenspauschale in Höhe von 40 Euro. Diese greift ebenfalls bei säumigen Abschlags- oder Ratenzahlungen.

Dominik Lengeling, Rechtsreferent der IHK Siegen:

„Das oft auf Marktmacht basierende ‚Recht des Stärkeren’ bei der Festlegung der Zahlungsbedingungen wird abgeschwächt und der Anreiz zur pünktlichen Zahlung erhöht, weil Verzug schlicht teurer wird.“ Speziell im Blick habe der Gesetzgeber auch die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber, hier seien die Vorgaben noch einmal strenger.

Die folgende Meldung  von Anfang August untermauert die Notwendigkeit des Gesetzes:

So ist gemäß einer Erhebung die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen im Juli 2014 auf den tiefsten Stand seit dreieinhalb Jahren gefallen. Der im Auftrag der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX erstellte Bisnode-Zahlungsindex ging auf 85,98% (Juni 2014: 86,10%) zurück. Damit setzt der Indikator die seit Anfang des Jahres anhaltende Abwärtsbewegung fort. Noch schlechter war die Zahlungsmoral zuletzt im Januar 2011. Trotz des seit Monaten regressiven Werts befinde sich der Index absolut gesehen noch auf einem stabilen Niveau.

Der Bisnode-Zahlungsindex drückt aus, welcher Anteil der deutschen Unternehmen seine Rechnungen pünktlich oder vorzeitig bezahlt. Er wird seit 2010 jeden Monat publiziert und auf Basis von 600 Millionen Rechnungen und der Auswertung von Daten aus über 700.000 Unternehmen ermittelt.