Landgericht Bonn: Spam Ordner müssen bei geschäftlichen Mail-Konten täglich kontrolliert werden

Das Landgericht Bonn entschied in seinem Urteil vom 10.01.2014 (AZ.: 5 O 189/13), dass es eine schuldhafte Pflichtverletzung sein kann, wenn der Spam-Ordner nicht jeden Tag überprüft wird, das erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Bei Spam oder Junk E-Mails handelt es sich normalerweise um  Mails mit werbendem oder schädlichem Inhalt. Spam-Filterprogramme sortieren solche E-Mails automatisch in ein getrenntes Postfach, um den Posteingang übersichtlich zu halten. Diese Filterprogramme arbeiten in der Regel verlässlich. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass auch wichtige Mitteilungen irrtümlich als Spam ausrangiert werden können.

Nach Ansicht der Richter des Landgerichtes Bonn sei eine schuldhafte Pflichtverletzung anzunehmen, wenn der Spam Ordner nicht täglich kontrolliert wird. Der Beklagte konnte sich in dem zu verhandelnden Fall nicht damit entschuldigen, dass eine Mail durch den Spam Filter aussortiert wurde.
Aufgrund der fehlenden täglichen Kontrolle habe der Beklagte die im Verkehr obligatorische Sorgfalt nicht beachtet. Durch die Angabe der eigenen E-Mailadresse auf dem Briefkopf stelle der Beklagte diese Kontaktmöglichkeit dem Geschäftspartner zur Verfügung. Demnach liege es im Verantwortungsbereich des Beklagten, dass ihn alle an diese Adresse gerichteten Mails erreichen.

Fazit Anwalt Solmecke: Spam-Kontrolle unerlässlich

Bei Verwendung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam Filter muss der Kontoinhaber täglich den Spam Ordner kontrollieren, um als Werbung ausgesonderte Mails mit Geschäftsbezug zurückzuholen.
Das Urteil erscheint in einigen Punkten aber als schwierig. Die Angabe der E-Mailadresse wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Letztlich ist es Auslegungsfrage, ob die Mailadresse zugleich für den geschäftlichen Verkehr freigegeben ist. Außerdem ist oft nicht erkennbar, nach welchen Gesichtspunkten bedenkliche Mails als Spam markiert und aussortiert werden. Da die Spam Filter jedoch verlässlich und genau arbeiten, werden die Spam Ordner meist nicht kontrolliert. Eine tägliche Kontrollpflicht, wie sie das Landgericht Bonn vorsieht, führt im Resultat wohl dazu, dass man den Filter eigentlich deaktivieren kann.