“Fliegengitter-Streit”: Teilsieg für den beklagten Käufer

Darüber, welchen Ausgang unbedachte, negative Kommentare auf  Bewertungsportalen haben können, berichtete onlinemarktplatz.de im sogenannten „Fliegengitterfall“. Jetzt ist klar: Der Käufer des Fliegengitters, der einen Amazon-Händler negativ bewertete, muss [erst einmal] keinen Schadensersatz an den Händler zahlen.

Der Amazon-Händler hatte von dem Kunden Schadensersatz in 5-stelliger Höhe gefordert. Der Käufer war nach dem Erwerb eines Fliegenschutzgitters für 22,51 Euro mit der Bedienungsanleitung zur Montage unzufrieden und gab eine negative Amazon-Bewertung ab. Der Kunde schrieb in der Bewertung unter anderem, dass die Anleitung unverständlich sei. Das sah der Händler als eine gesetzwidrige, falsche Tatsachenbehauptung an, die ihm signifikante Umsatzeinbußen beschert hätten. Er forderte vor dem Landgericht Augsburg zunächst Schadensersatz in Höhe von 70.000 Euro.

Die Richter des Landgerichtes haben die Klage jedoch am 30.Juli 2014 abgewiesen – wegen eines Formfehler des Kläger-Anwalts. Die Abweisung der Klage, so berichtet die sueddeutsche.de wurde damit begründet, dass die klagende Partei (Händler) es versäumt habe den Nachweis zu erbringen, dass der der beklagte Käufer tatsächlich unwahre Tatsachen kundgetan habe.

Das Gericht habe daher  die Klage „schon aus prozessualen Gründen“ abweisen müssen. Das bedeutet auch: Der Richter hat sich mit dem Grund der Klage, der negativen Bewertung, erst gar nicht beschäftigt.

Doch es ist wohl nur ein Teilsieg. Denn es könnte durchaus sein, dass der Händler in die nächste Instanz geht. Der Anwalt des Händlers sagte gegenüber der Augsburger Allgemeine.de, man werde sich das Urteil genau anschauen und dann entscheiden, wie es weitergehen werde.