Einen Onlineshop mithilfe der passenden Betriebsausstattung betreiben

Hinter jedem Onlineshop steckt ein Ort, der den virtuellen Laden betreibt. Genauso wie der Laden im Internet muss auch das dafür verantwortliche Büro, in dem die schlauen Köpfe sitzen, instand gehalten werden. Angefangen bei der Einrichtungsausstattung über Utensilien zur Verpackung und Transport bis hin zur Abfallentsorgung – jedes Büro benötigt eine Betriebsausstattung.

Mit perfekter Organisation einen Onlineshop betreiben

Organisation ist das A und O – das weiß jeder Unternehmer. Wenn die Kunden unzufrieden sind und die Bestellung langsamer abgearbeitet werden, als man sich wünscht, könnte es an der fehlenden oder unzureichenden Betriebseinrichtung liegen. Dabei gehört das Equipment zu einem der wichtigsten Elemente eines Existenzgründers. Nachdem ein Gründer seine Konzeptionsphase abgeschlossen hat, beginnt die Realisationsphase, also der Zeitpunkt, zu dem er seine Geschäftsidee realisiert.

Jeder hauptberufliche, professionelle Onlinehändler benötigt für seine Existenzgründung eine Betriebsausstattung und die passende Ausrüstung, Bestellungen möglichst schnell und effizient abzuwickeln. Beim Kauf der Betriebsausstattung gilt: Nicht sparen. Wer bei der Betriebsausstattung spart, spart definitiv am falschen Ende. Je komplizierter und aufwendiger die Abwicklung des Bestellprozesses ist, desto mehr Geld verliert der Gründer.

Das wohl wichtigste Hilfsmittel im Onlinebereich ist der Computer und ein Breitbandanschluss. Je nach Größe des Onlineshops wird ein Server gemietet oder er steht gleich im eigenen Büro. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit benötigt, die zu verkaufende Ware zu lagern. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) gehören auch kleine Dinge, wie etwa Utensilien zum Verpacken und Transport, aber auch Telefone und anderer Bürobedarf. Existenzgründer finden auf www.seton.de eine große Auswahl an Artikeln zur Betriebsausstattung, die man für den Launch eines erfolgreichen Onlineshops benötigt.

Worauf beim Kauf der Betriebsausstattung zu achten ist

Welche Betriebsausstattung genau benötigt wird, hängt von der Art des Onlineshops ab. Ein Unternehmer sollte selbst entscheiden können, welche Ausstattung er für den Betrieb des Ladens benötigt. Im Laufe der Jahre wird der Shopbetreiber durch die gesammelte Erfahrung und Routine Verbesserungen in puncto Geschäftsausstattung entwickeln können. Was also gestern hilfreich war, ist heute womöglich bereits belastend und überholt.

Für welche Artikel sich der Existenzgründer auch entscheiden mag, muss er stets die richtige Rechnungslegung berücksichtigen. Auf einer Rechnung, deren Wert mehr als 150 Euro beträgt, muss Folgendes enthalten sein:

  • Name und Anschrift von Leistungsempfänger und Unternehmer
  • Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum
  • eine einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung / Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung
  • das aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung / Leistung
  • eventuell vereinbarte Minderung des Entgelds
  • der anzuwendende Steuersatz

Für Rechnung unter 150 Euro reichen folgende Angaben:

  • Name und Adresse des leistenden Unternehmers
  • das Ausstelldatum
  • die Art und Menge der Lieferung
  • der Bruttobetrag
  • der anzuwendende Steuersatz

Nur mit den obigen Daten ist der Vorsteuerabzug des Finanzamtes gesichert. Gleichzeitig besteht aber auch nur dann ein Anspruch auf Gewährleistung.

Frank