Amazon darf keine Provisionen für den Buchverkauf über Schulen bezahlen

Amazon darf keine Provisionen für den Buchverkauf über Schulen bezahlen
Amazon darf keine Provisionen für den Buchverkauf über Schulen bezahlen 1

Wie aus einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels  hervorgeht, hat das Landgericht Berlin Amazon verboten, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Vergütungen im Rahmen seines Partnerprogramms zu zahlen.

Mit diesem Urteil gaben die Richter einer Klage des Börsenvereins statt. Amazon hatte u.a. dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Provisionen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Webseite des Vereins des Internet-Händlers kauften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Meinung des Gerichts sind solche Zahlungen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ferner seien die Provisionszahlungen eine gesetzwidrige Gewährung von Ermäßigungen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Das Amazon-Modell übe unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern aus, so das Landgericht Berlin in seiner Urteilsbegründung. Sie gerieten in die Situation, ihre Schulbücher über den Förderverein bei Amazon kaufen zu müssen, um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden und sich nicht moralischen Vorwürfen Dritter auszusetzen. Damit beeinflusse Amazon das Verhalten dieser Konsumenten in unangemessener unsachlicher Weise.

Der Börsenverein befürwortet die aktuell begründete Entscheidung.