Ankauf von gleichartigen Waren durch Unternehmer kann zur Abmahnung führen

Wenn ein eBay-User viele ähnliche Artikel ankauft, kann dies als geschäftliches Handeln angesehen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen gewerblichen Unternehmer handelt, so Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Im zu verhandelnden Fall führte ein professioneller Unternehmer bei eBay ein sowohl privat wie gewerblich genutztes Konto. Nachdem er über seinen Account 22 gleichartige Produkte in Form von iPhone-Schalen gekauft hatte, wurde er vom Markenrechtsinhaber wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt. Der Abmahner warf ihm vor, dass er diese Produkte mit dem Zeichen der Klägerin ohne seine Zustimmung gesetzwidrig in den geschäftlichen Verkehr eingeführt habe. Hierdurch habe er gegen § 14 Absatz 2 Nr. 2 und 3, Abs. MarkenG § 14 Absatz 3 Nr. 4, Abs. MarkenG § 14 Absatz 5 MarkenG verstoßen.

Der eBay-Käufer verteidigte sich damit, dass er gar nicht gegen Markenrecht verstoßen haben könne. Er könne die Waren gar nicht in den geschäftlichen Verkehr eingeführt haben, weil es sich bei dem eBay-Ankauf um ein privates Geschäft gehandelt habe. Das könne man daraus ersehen, dass er diese iPhone-Schalen als Präsente für seine Angestellten und seine Frau erstanden habe.

Mit dieser Begründung konnte er die Richter beim OLG Köln allerdings nicht für sich gewinnen. Diese stellten mit Hinweisbeschluss vom 08.05.2014 (Az. 6 U 64/14) klar, dass sie von einem geschäftlichen Handeln und in der Folge von einer Markenrechtsverletzung ausgehen. An das Merkmal des geschäftlichen Verkehrs seien keine hohen Anforderungen zu stellen. Für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr spreche schon die Tatsache, dass der Anbieter wiederholt mit gleichartigen Gegenständen handelt. Das gelte besonders dann, wenn diese neu seien. Die Tatsache, dass der Anbieter auch sonst gewerblich handelt, spreche ebenso für eine geschäftliche Tätigkeit. Das gelte vor allem, wenn derjenige sich die Produkte an seine geschäftliche Adresse schicken lasse.

Fazit von Anwalt Solmecke

Selbstständige Unternehmer sollten bei Ankäufen über eBay Acht geben. Das Gleiche gelte auch für Verkäufe. Hinzukomme, dass einen professionellen Verkäufer bei eBay zahlreiche Verpflichtungen als Anbieter treffen. So muss dieser auf ein ordnungsgemäßes Impressum und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung achten.