Landgericht Dresden: Trusted Shop-Siegel darf nur für zertifizierte Webseite verwendet werden

Ein Urteil vom 13.6.14 (Az. 3 O 932/14) des Landgerichtes Dresden besagt: Das Gütesiegel Trusted-Shop darf nicht einfach für eine zweite Webseite verwendet werden. Denn das Siegel sei eine Orientierungshilfe im World Wide Web, um seriöse und verlässliche Händler zu finden, deren Webseite zuvor geprüft und zertifiziert wurde.

Zum Hintergrund des zu verhandelnden Falls

Ein Betreiber zweier verschiedener Verkaufsplattformen versuchte das Siegel zweifach zu nutzen und nutzte die Zertifizierung der einen Webseite ebenfalls für die zweite Seite.
Vor Gericht argumentierte der Beklagte, dass die beiden Web-Shops eigentlich einer wären, da diese von denselben sachlichen und personellen Mitteln betrieben wurden. Verglichen wurde das mit einem Kaufhaus, in das es auch mehrere Eingänge gebe.

Die Richter des Landgerichtes Dresden waren mit der Argumentation des Beklagten nicht einverstanden. Sie sahen ein, dass die Aufmachungen der Webseiten sehr ähnlich seien, es handele sich jedoch bei den zwei Verkaufsplattformen um verschiedene Verkaufs- und damit auch verschiedene Geschäftsbereiche. Selbst wenn personelle und sachliche Identität bestehe, nähmen doch beide Seiten unterschiedlich und eigen am Rechtsverkehr teil. Will der Unternehmer für beide Plattformen das Trusted-Shop-Siegel nutzen, müssten auch beide geprüft und entsprechend zertifiziert sein.