Amazon Coins aus Sicht der Verbraucherschützer

Amazon USA begann im Mai 2013 mit der Einführung seiner virtuellen Währung für Kindle Fire-Besitzer. Amazon Coins können seit dieser Zeit für In-App Käufe, App-Käufe und vieles mehr im Amazon Appstore verwendet werden. Im November 2013 wurde auch in Deutschland die Bezahlung via Coins eingeführt.

Gutscheinwährungen wie Amazon Coins erwirbt man mit realem Geld über eine Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift oder Barkauf. Ein Amazon Coin entspricht einem Euro-Cent. Mit dem virtuellen Guthaben können Besitzer von Android-Geräten ihre App-Käufe bequem begleichen. Doch bergen die Coins auch Nachteile, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Um das Vertrauen der Kundschaft zu gewinnen, verschenke Amazon seine Münzen momentan auch immer mal wieder, so zum Beispiel beim Kauf seines Tablet-PCs „Kindle Fire“ oder ausgewählter Gratis- und Kauf-Apps.

Wer reale Cents im Verhältnis 1:1 in virtuelle Coins tausche werde ebenfalls belohnt. Fünf unterschiedliche Pakete – zwischen 500 (5 Euro) und 10.000 Münzen (100 Euro) – stehen dabei zur Wahl. Für jedes gibt es Rabatt. Beim kleinsten Paket sind das 4%, beim größten 10%. Das könne man als kleinen Risiko-Abschlag sehen, so die Verbraucherschützer. Denn sicher ist: Bei einer Pleite Amazons wäre die Währung wertlos.

Mit Coins sei das Einkaufen von Spielen sowie Software bei Amazon bequem mit einem Click zu erledigen. Auch sind sie bei vielen sogenannten In-App-Käufen erlaubt.

Hierbei sollte man beachten, dass Bestellungen im Amazon Appstore dauerhaft auf einer Daten-Cloud gespeichert werden. Muss etwa das Tablet oder Handy auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden, ist ein Spiel so ohne Kosten erneut installierbar. Ohne Cloud-Sicherung bleiben jedoch viele In-App-Käufe. Die Folge: Die mit Coins oder virtuellem Geld erworbenen Game-Utensilien können nach einem Geräte-Neustart verloren sein.

Kritiker in den Foren beanstanden die 5 verschiedenen Paket-Größen, die so gar nicht zu den meist krummen App-Preisen passen. Das ist unangenehm, denn es gilt die Regel: Vollständig mit Coins bezahlen oder gar nicht. Fast immer bleibt so ein Restbetrag bestehen. Das bedeutet: Man muss neue Coins erwerben, um die Alten nutzen zu können.

Auf den Hilfeseiten ist auch nichts zu finden, vom Tausch zurück in Cents, weshalb das System immer funktioniert. Einen Blick in die ABG zu werfen, lohnt sich durchaus. Amazon erlaubt sich nämlich das Programm „jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise“ zu ändern, temporär auszusetzen oder gar einzustellen. Ferner heißt es in den Klauseln, dass nicht alle Geräte die neue Währung unterstützen, dass „nicht alle Apps und In-App-Produkte mit Coins gekauft werden können“.

Auch gibt es kein einsehbares Coin-Konto gibt. Coin-Käufer erfahren nur die Restzahl ihres Guthabens. Und die erscheint nur als kleiner Hinweis, wenn sich Waren mit virtuellen Münzen begleichen lassen.

Das erscheint den Verbraucherschützern zu wenig. Denn was viele überlesen: Coin ist nicht gleich Coin. Anders als bei gekauften Paket-Coins verfallen Restbeträge von Werbe-Münzen nach Ablauf eines Jahres. Betroffen sind davon auch Coins, die als Bonus etwa für den Kauf einer App ausgeschüttet werden. Amazon verspricht zwar, zuerst immer die ältesten Werbe-Coins und zuletzt die gekauften abzubuchen. Über ein Konto kontrollieren kann man das jedoch nicht.

Fazit der Verbraucherschützer

Es gilt gut zu überlegen bei Amazon in Vorkasse zu gehen. Wer viele Coins bestellt, hat von der Rabattstaffel Vorteile. Doch den vielen Coins droht unter Umständen das gleiche Unheil wie mit vielen Gutscheinen oder Guthabenkarten: Eine Vielzahl wird nie eingelöst.

Kunden sollte auch auf folgendes achten: Wegen der Treuebindung besteht nämlich die Gefahr, den Preisvergleich mit konkurrierenden App-Stores zu vernachlässigen. Und das kann sich, so das Resultat einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, durchaus rächen.

So gab es 30 beliebte Apps im Google-Store für 52,61 Euro statt 56,34 Euro bei Amazon. Eine Ersparnis von immerhin 3,73 Euro oder 373 Coins. Das entspricht knapp 7%.

Google hatte im Vergleich immerhin achtmal die Nase vorn, Amazon nur  dreimal.