Adidas lockert die Verkaufsbeschränkungen auf offenen Marktplätzen wie Amazon und eBay

Das Bundeskartellamt untersuchte seit vergangenem Jahr Regelungen, der Unternehmen ASICS und Adidas, die ihre autorisierten Händler davon abhalten oder darin beschränken sollten, ihre Waren den Konsumenten über offene Marktplätze wie eBay oder Amazon zum Kauf anzubieten. Der Internetverkauf von Adidas-Produkten unterlag bis dato enormen Einschränkungen, denn zu Beginn des Jahres 2013 versuchte Adidas Händlern zu verbieten bei Amazon oder eBay die Produkte zu handeln.

In einem Adidas-Statement, das unter anderem von Reuters veröffentlicht wurde, ist nun zu lesen:

„Wir haben uns entschieden, ab sofort den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zu gestatten, falls diese unsere qualitativen Kriterien für die Markenpräsentation erfüllen… .“

Adidas-Sprecherin Katja Schreiber erklärte gegenüber der Berliner Morgenpost, dass man in den letzten beiden Jahren den stark ansteigenden E-Commerce-Markt im Sportartikelbereich und seine Veränderungen intensiv beobachtet habe. Hierbei sei man zu der Ansicht gekommen, dass sich die Internet-Aktivitäten der Händler weiterentwickelt hätten. Offene Marktplätze wie Amazon oder eBay könnten genutzt werden, sofern diese und die Handelspartner in der Lage seien, die Adidas-Bedingungen zu erfüllen. Zu den Forderungen gehörten unter anderem, die Marke in einem entsprechenden Umfeld zu präsentieren, die Verwendung der Originalfotos und das Angebot eines Kundenservices.

Adidas lockert die Verkaufsbeschränkungen auf offenen Marktplätzen
Adidas lockert die Verkaufsbeschränkungen auf offenen Marktplätzen wie Amazon und eBay 1

Das Bundeskartellamt hatte im April 2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht, die zusammenfasst, in welchem Umfang ASICS und andere Hersteller in der Möglichkeit beschränkt sein sollten, Online-Verkäufe zu behindern. In einem Fall den Sportartikelhersteller ASICS betreffend wurde festgestellt, dass eine Reihe schwerwiegender  Wettbewerbsbeschränkungen bestehen. ASICS wollte Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkaufen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, räumte den Herstellern zwar das Recht ein, ihre Händler nach bestimmten Eigenschaften auswählen und Qualitätsanforderungen aufstellen zu dürfen, den Vertrieb über Internet-Marktplätze zu verbieten, diene allerdings nur der Kontrolle des Preiswettbewerbs. „Das sei eine Beeinträchtigung“, so Mundt.

Kritisiert wurde ferner, dass ASICS seinen Händlern die Nutzung von Preisvergleichsmaschinen untersagt. Zudem dürfen die Markenzeichen von ASICS nicht auf Webseiten Dritter verwendet werden, bemängelt das Kartellamt.

eBay begrüßte die Haltung des Kartellamts, wie eBay-Chef Dr. Stephan Zoll in einem Interview erklärte.

Für ASICS ist das Thema noch nicht ausgestanden, denn das Kartellamt ermittelt hier noch immer.