Amazon: Fliegengitter-Streit noch nicht ausgestanden

Welchen Ausgang unüberlegte, negative Kommentare bei Bewertungsportalen haben können, wird durch den „Fliegengitterfall“ aufgezeigt. Wir berichteten im April darüber. Vor kurzem fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg statt(AZ: 21 O 4589/13).

Kurz zum Hintergrund des Falls:

Ein Amazon-Händler fordert von einem Kunden Schadensersatz in 5-stelliger Höhe fordert. Der Käufer war nach dem Erwerb eines Fliegenschutzgitters für 22,51 Euro mit der Bedienungsanleitung zur Montage nicht zufrieden, weshalb er eine negative Amazon-Bewertung für den Händler abgab. Der Kunde behauptete, dass die Anleitung mangelhaft sei. Der Händler sah dies als eine rechtswidrige falsche Tatsachenbehauptung an, die ihm wesentliche Umsatzeinbußen beschert hat. Vor Gericht verlangt er Ersatz für den Schaden, der ihm durch die schlechte Bewertung entstanden ist.

Der Anwalt des Kunden, Rechtsanwalt Meyer aus Augsburg, hat auf seiner Website eine Pressemitteilung veröffentlicht, die die Resultate der mündlichen Verhandlung zusammenfasst. Ein greifbares Ergebnis wird man wohl erst am 30. Juli 2014 erwarten können.  Zu diesem Termin will das Gericht ein Urteil verkünden. Ein Vergleich ist nach der mündlichen Verhandlung gescheitert. Der Unternehmer wäre bereit gewesen sich auf die Zahlung von 30.000 Euro zu einigen.

Bis dato scheinen sich selbst die Richter nicht ganz sicher zu sein, wie der Fall zu beurteilen ist, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Der Amazon-Händler muss erst einmal beweisen, dass seine Montage- Anleitung fehlerfrei ist und es sich somit bei der Bewertung tatsächlich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Bis zum 09.07.2014 können noch Stellungnahmen abgegeben werden, die den Ausgang des Falles beeinflussen könnten.