Lieferung via Drohne: Amazon gibt sich gelassen
Den futuristischen Plänen Amazons, die bestellten Waren per Drohne auszuliefern, hat die amerikanische Luftfahrtbehörde, die Federal Aviation Administration erst einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Am Montag dieser Woche veröffentlichte die Luftfahrtbehörde Leitlinien, die besagen, dass Drohnen für kommerzielle Zwecke nicht eingesetzt werden dürfen. Die Richtlinien sind die Reaktion auf eine Serie von Unfällen, die sich jüngst ereigneten. In dem FAA-Dokument gibt es einen Vorschlag zu einem Verbot für den Einsatz von Drohnen für bezahlte Dienste wie beispielsweise PrimeAir einer ist. Amazon erklärte jedoch, das sei schlicht und einfach falsch, und die FAA stimmt zu, dass PrimeAir nicht unter diese Richtlinien falle.
Aus diesem Grund ist Amazon auch sicher, dass man in naher Zukunft mit der Auslieferung der Ware via Drohne starten kann. Von den Regelungen in den Leitlinien seien nur Hobby-Bastler und Modelflugzeuge betroffen, so die FAA- Sprecherin Laura Brown gegenüber CNET.
Bis 2015 sollen zudem neue Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Drohnen publiziert werden.
- Urteil des OLG München: Online-Händler müssen Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform umsetzen - 23. Februar 2021
- Betrug bei eBay: 46-Jähriger muss zwei Jahre hinter Gitter - 23. Juli 2016
- PayPal-Kunden abermals im Visier Kriminellen: „Bestätigung Ihrer Zahlung an Ludwig Schröder GmbH & Co. KG“ - 14. Juli 2016