eBay Deutschland mit Änderungen hinsichtlich der strukturierten Retouren

Am 13. Juni 2014 treten in Deutschland Gesetzesänderungen in Kraft, die die Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie umsetzen. Die Regelungen haben Auswirkungen auf viele Bereiche des Internethandels – auch auf das Handeln bei eBay.

Das Gesetz sieht keine Übergangsfrist vor, das bedeutet bis zum 12. Juni um 23.59 Uhr gilt die alte Gesetzeslage, ab dem 13. Juni um 0.00 Uhr gilt die neue Gesetzeslage. eBay-Nutzer sollten daher sichergehen, dass alle Angebote ab dem 13. Juni 2014 den neuen Anforderungen entsprechen.

Kein Rückgaberecht mehr

Durch die Neuregelungen wird das Rückgaberecht als unter bestimmten Bedingungen zulässige Alternative zum Widerrufsrecht abgeschafft. Es gibt nur noch das Widerrufsrecht. Angebote müssen entsprechend angepasst werden.

Die Widerrufsfrist beträgt ab dem 13. Juni 2014 einheitlich (in der gesamten EU) 14 Tage. In Deutschland fällt die Regelung weg, die eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf einen Monat vorsah, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nicht unverzüglich nach Vertragsschluss die Belehrung in Textform zukommen ließ. Die Belehrung in Textform ist jedoch weiterhin aufgrund der Informationspflichten notwendig.

Unterlässt der Unternehmer die Belehrung des Verbrauchers so endet das Widerrufsrecht stets spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach der Warenanlieferung. Das bisher in Deutschland bestehende Risiko eines „ewigen Widerrufsrechts” fällt weg.

Hinweis: Es ist weiterhin erforderlich, freiwillig ein Widerrufsrecht von einem Monat einzuräumen, um das Logo „eBay Garantie“ zu erhalten.

Wegfall der „40-Euro-Regel“

Durch die EU-weite Vereinheitlichung des Widerrufsrechts fällt die bisher in Deutschland weit verbreitete „40-Euro-Regel“ weg. Verkäufer können sich jetzt frei entscheiden, ob sie selbst die Kosten für die Retoure der Ware tragen wollen oder sie diese dem Käufer auferlegen möchten – und dies unabhängig vom Wert der gekauften Ware.

Ferner entfällt die Verpflichtung, in den AGB oder der Artikelbeschreibung eine Regelung dahingehend zu treffen, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt. Es genügt, wenn der Käufer innerhalb der Widerrufsbelehrung auf diese Pflicht hingewiesen wird.

eBay wird die Auswahlmöglichkeiten in den strukturierten Rücknahmebedingungen anpassen. Künftig wird es nur noch zwei Alternativen in dem Feld zur Übernahme der Rücksendekosten geben: „Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren“ oder „Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren “.