Datenschützer kritisieren Googles Löschformular

Datenschützer kritisieren Googles Löschformular
Datenschützer kritisieren Googles Löschformular 1

Googles Löschformular ist noch nicht lange online verfügbar, doch bereits jetzt gibt es massive Kritik von den Datenschützern. Googles Formular selbst verstoße nämlich gegen das Datenschutz-Gesetz und die Arbeit alle Felder auszufüllen, sei den Nutzern nicht aufzubürden. Google sollte nun schnellstens nachbessern.

Google hat nur etwas mehr als zwei Wochen benötigt um das Formular ins Internet zu stellen, wobei Googles Rechtsabteilung das Formular vorher sicherlich abgesegnet haben wird. Trotzdem sehen einige europäische Datenschützer Probleme und Unzumutbarkeiten für den Nutzer.

Folgende Informationen verlangt das Löschformular:

  • Das Land, in dem das Gesetz gilt
  • Der eigene vollständige Name
  • Der vollständige Name der betroffenen Person
  • Beziehung zu der betroffenen Person
  • Mail-Adresse
  • Die zu sperrende URL
  • Kopie des Reisepass bzw. eines anderen Ausweises
  • Nachweis, dass alle Angaben richtig sind
  • Aktuelles Datum
  • Unterschrift (per Name im Formular)

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar moniert zum Beispiel, dass Google eine Ausweis-Kopie fordert, um das Formular entgegen zu nehmen. Das sei in Deutschland nicht erlaubt und dürfe nur von offiziellen Stellen verlangt werden. Ohne den Ausweis ist es natürlich schwer für Google, die Identität des Nutzers festzustellen und Missbrauch zu verhindern, was auch im Formular eindeutig angegeben wird. Hier müsse man jedoch schnellstens nachbessern.

Die ARGE Daten (österreichische Gesellschaft für Datenschutz) beanstandet vor allem den Umfang des Formulars und den damit verbundenen Aufwand für den Nutzer. Tausende URLs in die Datenbank einschließlich Begründung einzutragen, das sei dem Nutzer nicht zumutbar. Viel mehr fordert man eine komplette Löschung einer Person aus der Google-Datenbank. Empfohlen wird für alle Betroffenen den Postweg zu nutzen. Wie Google dagegen mehrere Personen mit dem gleichen Namen unterscheiden soll und „erwünschte Links“ erkennen soll, das verrät ARGE Daten nicht.

Als letzter wichtiger Punkt wird diskutiert, dass Google nicht transparent darstellt wie lange die im Formular eingegebenen Daten gespeichert werden, vor allem die des Personalausweises oder des Reisepasses. Die europäischen Datenschützer wollen bereits in der kommenden Woche über weitere Maßnahmen und über die Forderungen an Google beraten.

Bis zum 5. Juni 2014 hatte Google schon 40.000 Löschanfragen erhalten, wobei der Großteil aus Deutschland kam:

  • 40%: Deutschland
  • 14%: Spanien
  • 13%: Großbritannien
  •  3%:  Italien
  •  2%:  Frankreich