WhatsApp muss Nutzungsbedingungen auch in deutscher Sprache anbieten

WhatsApp darf in Deutschland seine englischsprachigen Vertragsbedingungen nicht mehr verwenden. Beim Impressum muss WhatsApp ebenfalls nachbessern, so eine Entscheidung des Landgerichtes Berlin(AZ: 15 O 44/13) nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Facebook akquirierte WhatsApp im Februar 2014 für 19 Milliarden US-Dollar. Da der Deal noch nicht vollständig vollzogen ist, ist aber nicht Facebook, sondern WhatsApp selbst für die Unzulänglichkeiten im Kleingedruckten verantwortlich. WhatsApp stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lediglich in englischer Sprache zur Verfügung. Das sei Verbrauchern in Deutschland nicht zuzumuten. Es sei nicht davon auszugehen, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Probleme verstünden, so die Richter des Landgerichtes.

Wer WhatsApp nutzen möchte, muss sich erst einmal registrieren. Die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise sind allerdings nur in englischer Sprache verfügbar. Nach Bewertung der Verbraucherschützer macht WhatsApp ebenfalls keine vollständigen Angaben im Impressum. Diese seien jedoch notwendig, um zum Beispiel bei Beschwerden den Konzern zu kontaktieren.

Gegen Jan Boris Koum, WhatsApp-Chef, erging in Kalifornien jetzt ein Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der Klageschrift abgelehnt hatte. WhatsApp hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig. In diesem Fall muss WhatsApp zukünftig in Deutschland auch deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden.