Das eigene Testament im Internet erstellen

Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament allein und handschriftlich zu erstellen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Erbrechts empfiehlt es sich jedoch, beim Aufsetzen einen Experten zu konsultieren, um Fehlerquellen im Testament zu umgehen. Bei größeren Vermögen ist dies auch im Hinblick auf die Erbschaftssteuer ratsam.

Das eigene Testament im Internet erstellen
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Der Gang zum Fachanwalt oder Notar ist dabei aber nicht zwingend notwendig, denn immer mehr Kanzleien bieten ihre Dienste auch online an. Bei diesen Angeboten werden unter Angabe personenbezogener Daten und familiärer Verhältnisse individuelle Testamente erstellt. Nach dem Erhalt des erstellten Muster-Testaments muss dieses handschriftlich übernommen, datiert und unterzeichnet werden, damit es rechtsgültig wird. Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer bittet bei „Internettestamenten“ jedoch um Vorsicht und weist darauf hin, dass Verfügungen des Todes wegen nur als eigenhändiges Testament, notarielles Testament und notarieller Erbvertrag rechtsgültig sind. Auch die Hinterlegung des Testaments ist nach deutschem Recht ausschließlich bei den Amtsgerichten möglich. Erbverträge und sonstige erbfolgerelevante Urkunden können zudem auch bei Notaren in die amtliche Verwahrung genommen werden. Entscheidet man sich für einen Online-Anbieter, sollte daher im Vorfeld die Seriosität des Angebotes geprüft werden.

Viele Deutsche sind bei der Regelung ihres letzten Willens nachlässig

Die Regelung des Nachlasses ist eine nicht zu vernachlässigende Angelegenheit. Dennoch gaben in einer Umfrage nur 25,8 Prozent der Befragten an, ein Testament oder einen Erbvertrag geschlossen zu haben. Ganze 73,7 Prozent verneinten die Frage nach der Erbschaftsregelung. Die verbleibenden 0,5 Prozent äußerten sich nicht zu der Thematik.

Ein durchaus überraschendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass nach Schätzungen der Postbank in Deutschland jährlich mehr als 200 Milliarden Euro vererbt werden. Doch auch wenn die Erbschaft im Vorfeld durch ein Testament geregelt wird, ist dieses oft fehlerhaft. So haben laut Deutschem Forum für Erbrecht lediglich vier Prozent ihren Nachlass einwandfrei geregelt.

Fehlendes oder fehlerhaftes Testament – die Folgen

Wird kein Testament hinterlassen, findet ausschließlich die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Dabei wird die Verwandtenerbfolge der nächsten Angehörigen berücksichtigt. Wie genau diese aussieht, hat erbrecht-einfach.de, ein Online-Ratgeber für deutsches Erbrecht, in einem Leitfaden zum Thema Erbschaft und Erbe zusammengefasst. Nach den §§ 1924 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Erbfolge nach drei Ordnungen festgelegt. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher ist die Ordnung. Zu Verwandten erster Ordnung gehören demnach die eigenen Kinder, deren Nachkommen sowie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Für Letztere gilt das Sonderrecht des Ehegattenerbrechts (§ 1931 BGB), durch das das Erbrecht der Verwandten eingeschränkt wird. So erhält der Partner ein Viertel des Erbes. Die verbleibenden drei Viertel entfallen auf die Kinder oder etwaige Enkelkinder.

Die Zahlen des Deutschen Forums für Erbrecht belegen, dass auch das Vorhandensein eines Testaments keine Garantie für fehlerfreies Vererben ist. So kann ein solches durchaus unwirksam werden, wenn das deutsche Erbrecht vollkommen unberücksichtigt bleibt, und gegen geltendes Pflichtteilsrecht verstoßen wird. Auch fehlerhafte oder missverständliche Formulierungen in einem Testament können dazu führen, dass der letzte Wille des Verstorbenen nicht wie gewünscht durchgesetzt wird. Auch in diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Darum gilt: Wer sich Hilfe bei der Erstellung des Testaments holt, ist auf der sicheren Seite. Dies ist durchaus auch über das Internet möglich. Dabei sollte jedoch ein großes Augenmerk auf die Seriosität des Anbieters gelegt werden. Nur so kann man sicher sein, dass der Nachlass denen zugute kommt, die man begünstigen möchte.

Frank