Rechtsanwalt Solmecke zum Fall der Schadensersatzklage eines Amazon-Händlers

Rechtsanwalt Christian Solmecke beleuchtet den Fall des Amazon-Händler, der seinen Kunden auf 70.000 Euro Schadensersatz verklagt hat, weil dieser eine negative Bewertung hinterlassen hat.

Anwalt Solmecke:

Generell gelte für Bewertungen auf Portalen im Netz, dass diese der Wahrheit entsprechen müssen. Es wird also erst einmal klarzustellen sein, ob die abgegebene Bewertung wahr oder falsch gewesen ist.

Negative Bewertungen können ferner verboten werden, wenn sie beleidigend oder als Schmähkritik anzusehen sind. Im vorliegenden Fall ist das allerdings nicht gegeben. Die negative Bewertung stellt eher eine freie Meinungsäußerung dar.

Eventuell muss man die streitgegenständliche Amazon-Bewertung auch in zwei Teile splittern:

Rechtsanwalt Christian Solmecke beleuchtet den Fall des Amazon-Händler, der seinen Kunden auf 70.000 Euro Schadensersatz verklagt hat.
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  • Die Sternchen-Bewertung könnte als Meinungsäußerung betrachtet werden. Diese ist grundrechtlich geschützt und somit zulässig.
  • Die Aussage über die falsche Bedienungsanleitung könnte dann die unwahre Tatsachenbehauptung darstellen.

Im nächsten Schritt wäre dann zu klären, warum Amazon das Konto des Händlers wirklich gesperrt hat:

  • Resultierte die Sperrung aufgrund der Aussage zur Bedienungsanleitung, könnte ein Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung des Unternehmens dem Grunde nach tatsächlich gegeben sein.
  • Erfolgte die Account-Sperre allein aufgrund der Sternchen-Bewertung, so kann dem Käufer keinerlei Vorwurf gemacht werden. Diese negative Beurteilung ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Es dürfte ohnedies schwierig sein, nachzuweisen, was der exakte Grund von Amazon für die Sperrung des Händler-Kontos war. Lagen etwa schon 20 negative Bewertungen vor und wurde mit der neuen streitgegenständlichen Bewertung das Limit überschritten, kann der Kunde nicht allein in die Pflicht genommen werden.

Auch ist denkbar, dass der Account gesperrt worden ist, weil der Kunde Amazon von der Drohung des Händlers mit einer Anzeige berichtet hat. Dann wird es vorrangig darauf ankommen, ob es diese Drohung effektiv gab.

Sofern in dem Gerichtsverfahren bewiesen wird, dass die Schließung allein aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung des Kunden erfolgte, muss geprüft werden, ob diese Sperrung wirklich zu Umsatzverlusten geführt hat. Es können dann jedoch nicht die vollen Umsatzverluste geltend gemacht werden, sondern vielmehr der wirklich entstandene Schaden, der gegebenenfalls im entgangenen Gewinn zu sehen sein kann. Bei negativen Bewertungen ist es häufig nicht möglich, den Schaden, den eine einzige falsche Bewertung ausgelöst hat, genau zu taxieren.

Im aktuellen Fall muss klar festgestellt werden kann, dass das Konto nur aufgrund dieser einen Bewertung gesperrt worden ist und damit der gesamte Handel über Amazon gestoppt wurde. Wie der Fall gelöst werden muss, wird demzufolge maßgeblich vom Resultat der Beweisaufnahme abhängen.