Landgericht Düsseldorf: Individuell gestaltetes Sofa muss der Web-Händler nicht zurücknehmen

Internet-Bestellungen haben Vor- und Nachteile: Der potentielle Käufer kann den Gegenstand nicht so genau anschauen wie direkt vor Ort. Das kann mitunter ein Nachteil sein. Von Vorteil ist, dass im Internet bessere Preisvergleiche angestellt werden können und man letzten Endes häufig günstiger wegkommt. Kompensiert wird die Tatsache, die Ware nicht in der Realität sehen zu können, generell durch das Widerrufsrecht der Verbraucher.

Sobald es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, das bedeutet, der Gegenstand wird bei einem Unternehmer erworben, besteht die Möglichkeit, die Ware binnen zwei Wochen nach Erhalt wieder kostenfrei zurückschicken zu können. Von diesem Grundsatz jedoch bestehen durchaus Ausnahmen wie ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf (Urteil vom 12.02.2014 – Az.: 23 S 111/13) zeigt.

Hintergrund

Ein Internet-Händler hatte auf seiner Homepage verschiedene Sofas zum Kauf offeriert. Der Kunde konnte aus 17 unterschiedlichen Farben auswählen und darüber hinaus das Produkt in verschiedenen Variationen anordnen. 578 unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten gab es damit insgesamt.

Dass dieser Aufwand Nachteile hatte, stellte der Kunde fest, als er die getätigte Bestellung binnen der regulären Frist widerrufen wollte: Das Unternehmen lehnte die Rücknahme ab. Zu Recht, wie die Richter des LG Düsseldorf anmerkten.

Im konkreten Fall sei ein Widerruf nicht möglich, da es sich um eine kundenspezifisch produzierte Ware handle, die vom Fernabsatzrecht ausgenommen sei. Das ergibt sich aus § 312 d Abs.4 Nr.1 BGB. Durch diese Regelung wird der Händler geschützt: Das Sofa wurde nach den individuellen Wünschen des Auftraggebers gestaltet. Bestünde hierbei ein Rückgaberecht, könnte der Unternehmer den Gegenstand nur mit beträchtlichem ökonomischem Verlust weiterverkaufen.

Bei Produkten die nach Kundenwünschen angefertigt werden, besteht ein Unterschied zu gebräuchlicher Lagerware. Konsumenten sollten sich also merken, dass das Rückgaberecht ausgeschlossen sein kann. In solchen Fällen kann ein Einkauf vor Ort die bessere Variante sein.