Strafgebühren bei eBay Deutschland für vorzeitig beendete Auktionen

Wie schon im März 2014 bei der Bekanntgabe der Neuerungen für gewerbliche Verkäufer bei eBay Deutschland berichtet, will eBay verstärkt ein Auge auf vorzeitig beendete Auktionen richten. Versteigerungen sollen nicht aus zweitrangigen Gründen, zum Beispiel Nicht-Verfügbarkeit des Artikels, vorzeitig vom Verkäufer abgebrochen werden dürfen.

Künftig soll daher unter bestimmten Umständen eine Strafgebühr fällig werden, wenn Verkäufer ihre Versteigerung vor dem eigentlich geplanten Termin beenden, wie eBay Deutschland mitteilte.

Ab dem 6. Mai 2014 müssen alle Verkäufer in einem solchen Fall eine Gebühr an eBay zahlen, die in ihrer Höhe der Verkaufsprovision entspricht. Wenn eine Auktion, auf die schon Gebote vorliegen, nach dem 6. Mai vorzeitig beendet wird, erhält der Verkäufer eine Warnmeldung, dass eine Gebühr anfällt. Die Gebühr basiert auf dem endgültigen Artikelpreis zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (höchstes Gebot). Verpackungs- und Versandkosten werden nicht mit eingerechnet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Auktionen

  • für die noch keine Gebote vorliegen
  • die innerhalb von 24 Stunden nach dem Einstellen beendet werden, weil jedem Verkäufer beim Einstellen von Artikeln Irrtümer unterlaufen können
  • wenn eBay die Auktion z.B. wegen eines Grundsatzverstoßes vorzeitig beendet.

Verkäufer können generell eine Auktion pro Jahr vorzeitig beenden, ohne dass eine Gebühr berechnet wird.