Die Steuern und das Unternehmenssterben – Unkenntnis der Steuergesetze kann das Aus für Ihren Betrieb bedeuten

Der bevorstehenden, landesweiten Gesetzgebung, aufgrund derer zukünftig mehr Online-Händler und B2B-Verkäufer Umsatzsteuer berechnen müssen, wird derzeit in den USA große Aufmerksamkeit zuteil. Für die betreffenden Unternehmen ist es wichtig, dass sie nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes alle erforderlichen Maßnahmen, die dieses Gesetz vorsieht, ergreifen und dabei nichts übersehen.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes

Viele Unternehmen waren beunruhigt, als der US-Senat im Jahr 2013 ein Gesetz verabschiedete, das den Bundesstaaten erlaubt, die Berechnung von Umsatzsteuer auf Online-Verkäufer und Versandhäuser auszuweiten. Die Unternehmen sorgten sich über potenziell höhere Verwaltungskosten und die Notwendigkeit der Besteuerung in ca. 10.000 verschiedenen Umsatzsteuer-Regimen. Für zusätzliche Besorgnis sorgt der Umstand, dass Steuerprüfungen in 45 Bundesstaaten und im District of Columbia erfolgen können. Der Senat nennt das Gesetz den „Marketplace Fairness Act”. Es beinhaltet gesetzliche Bestimmungen sowohl für Online-Großhändler wie auch Versandhäuser und B2B-Verkäufer.

Großhändler müssen im Allgemeinen keine Umsatzsteuer berechnen, sofern der Zweck des Kaufes darin besteht, den entsprechenden Artikel weiterzuverkaufen. Es gibt viele weitere branchenrelevante Ausnahmen; zum Beispiel muss ein landwirtschaftliches Unternehmen keine Steuer auf Produkte zahlen, die es für landwirtschaftliche Zwecke kauft.

Weitere Besonderheiten

Großhändler müssen allerdings daran denken, dass die Käufer ihnen eine Ausnahmebescheinigung übermitteln. Außerdem muss der Verkäufer laut dem Gesetz die Bescheinigung zum Abrufen bereithalten, damit die Entscheidung, keine Steuer auf den Kauf zu berechnen, begründet werden kann.

Laut einem Rechtsanwalt, der sich auf Umsatzsteuerrecht spezialisiert hat, ist sehr wahrscheinlich, dass viele internetbasierte B2B-Verkäufer es versäumen, dieses Gesetz zu befolgen. Gemäß bestehendem Bundesrecht können die Bundesstaaten einem internetbasierten, gewerblichen Verkäufer nicht auferlegen, Steuern auf Verkäufe in Bundesstaaten zu berechnen, in denen er keine physische Niederlassung unterhält. Möglicherweise nehmen sich viele B2B-Verkäufer, Großhändler und Einzelhändler nicht die Zeit, eine Ausnahmebescheinigung von ihren Kunden anzufordern, die ihren Sitz in Bundesstaaten haben, in denen sie keine physische Präsenz oder Verbindung haben. Diese B2B-Verkäufer und Einzelhändler betrachten möglicherweise dieses Erfordernis gemäß dem neuen Gesetz als unnötige Ausgabe.

Wenn der „Marketplace Fairness Act” endgültig in Kraft getreten ist, wird dies bedeuten, dass Internethändler und B2B-Verkäufer die Verpflichtung haben werden, Steuern auf Verkäufe selbst dann zu berechnen, wenn sie keine physische Präsenz in einem bestimmten Bundesstaat haben. Gelegentlich werden Probleme aus dem Grund auftreten, weil B2B-Verkäufer wegen eines Versehens Verkäufe steuerfrei gestalten, obwohl sie nicht durch die Ausnahmebescheinigung abgedeckt sind. In solchen Fällen kann die Geschäftslizenz aufgehoben werden und Geschäftsbestand beschlagnahmt werden, bis entsprechende Steuern abgeführt oder eine entsprechende Dokumentation vorgelegt wird.

Vorsicht, Verkäufer: Unwissenheit bei B2B-Verkäufern über die neuen Steuergesetze könnte das Aus für ihr Geschäft bedeuten.

Aus Traxpay Blog.

Frank