Verwendung fremder Amazon Standard-Identifikationsnummern kann Markenrechtsverletzung darstellen

Verwendung fremder Amazon Standard-Identifikationsnummern kann Markenrechtsverletzung darstellen
Verwendung fremder Amazon Standard-Identifikationsnummern kann Markenrechtsverletzung darstellen 1

Wer als Internet-Händler fremde Amazon Standard-Identifikationsnummern (ASIN) nutzt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung rechnen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Düsseldorf.

Im zu verhandelnden Fall bot ein Amazon-Verkäufer Handyetuis im Internet an. Dabei übernahm er das Angebot von einem anderen Händler inklusive dessen Standard-Identifikationsnummer (ASIN) und offerierte das Angebot unter seinem eigenem Namen. Den Händler hatte er vorab jedoch nicht um sein Einverständnis gebeten.

Die Amazon Standard-Identifikationsnummer, kurz ASIN, ist eine zehnstellige alphanumerische Produktidentifikationsnummer, die von Amazon eingeführt wurde. Vergleichbar sind sie mit den ISBN-Nummern im Buchhandel.

Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 20.01.2014 (AZ.: 2a O 58/13), dass der Amazon-Händler durch die Benutzung der Identifikationsnummer (ASIN) des Mitbewerbers eine Markenrechtsverletzung begangen hat. Nach Meinung der Richter spielte es auch keine Rolle, dass die ASIN für die Kunden nicht erkennbar gewesen ist, weil sie nicht im Text der Offerte stand. Dennoch handele es sich bei der ASIN um ein geschütztes Merkmal. Aus diesem Grund besteht gegen den Händler ein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung dieser Marke.

Fazit Rechtsanwalt Christian Solmecke

Amazon-Händler sollten darauf achten, geschützte Kennzeichen von Artikeln nicht einfach zu übernehmen. Auch sollten nicht die ASIN von anderen Händlern übernommen werden. Ansonsten besteht eine hohe Abmahngefahr wegen einer Markenrechtsverletzung.