Amazon Prime in Österreich: Kein Instant Video, keine Expresslieferung

Bislang konnten nur US-amerikanische Amazon-Kunden auf werbefreie und kostenlose Filme und Fernsehserien zugreifen. Seit letzter Woche gibt es das Angebot auch in Deutschland oder aber Österreich. Die Kunden haben jetzt die Möglichkeit, kostenlos aus einer Auswahl von über 12.000 Filmen und TV-Serien zu streamen.

Das Prime-Abo bietet ferner weiterhin die Option, der kostenfreien Express-Lieferung am nächsten Tag sowie kostenlosen Zugang zu einer E-Buch-Bibliothek. In Österreich allerdings ist dieses Angebot zum Großteil nur theoretisch verfügbar, denn weder die Express-Lieferung, noch das Videostreaming sind dort möglich. Das berichtet der Kurier.

Amazon macht zwar auf die Einschränkungen aufmerksam, jedoch erst auf der Unterseite einer Unterseite der Hilfe-Seite des Prime-Angebots:

„Auch Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Amazon Prime-Mitglied werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Prime-Versandvorteile nur für Lieferadressen in Deutschland gelten. Die Nutzung von Prime Instant Video ist nur für Kunden in Deutschland möglich“.

Trotz dieser Einschränkung bewirbt Amazon Prime in Österreich an sehr markanten Stellen auf seiner Webseite und verlangt den vollen Preis dafür. Viele Kunden bemerkten die Beschränkungen erst als sie versuchten, ein Video zu streamen oder den kostenlosen Express-Versand zu nutzen. So zumindest erging es einigen Lesern von futurezone.at.

Da Amazon einen Probe-Monat anbietet, hat man zumindest die Chance, rechtzeitig zu kündigen, bevor es sich standardmäßig in ein kostenpflichtiges Jahresabo umwandelt. Doch Vorsicht: Wenn das Probe-Abo nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich automatisch.

Amazon Prime in Österreich: Kein Instant Video, keine Expresslieferung
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Verbraucherschützer halten ein solches Vorgehen für problematisch. Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien, sieht unter Umständen sogar einen Gesetzesverstoß. Schwerwiegend sei auch der Umstand, dass Amazon für Prime auf der eigenen Seite wirbt. Nenne ein Anbieter in der Werbung wesentliche Einschränkungen nicht unmittelbar, dann sei das intransparent. Daher wäre es möglich, dass der Anbieter damit gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb verstoße.

Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum sagt es direkter: „Etwas so zu bewerben, und dann zwei Drittel des Angebots zu streichen, ist nicht in Ordnung, das passt rechtlich sicher nicht.” Ob es sich dabei nur um Irreführung oder um unlauteren Wettbewerb handle, müssten so Schranz Gerichte entscheiden.

Schranz weiter: „Mit der Irrtumsanfechtung kommt man auf jeden Fall durch.“ Es reiche nicht aus, dass die Einschränkungen lediglich im Kleingedruckten zu finden seien, denn das Angebot werde groß beworben.

Der Online-Ausgabe des Standards übermittelte Amazon folgende Stellungnahme:

„Für Kunden in Österreich, die bisher Amazon Prime für 29 Euro in Anspruch genommen haben um Pakete an deutsche Adressen liefern zu lassen, läuft die Mitgliedschaft ohne zusätzliche Kosten bis zur nächsten Verlängerung wie gewohnt weiter.“

Erst ab der nächsten Verlängerung (nach dem 1. Mai 2014) werde der neue Jahresbeitrag von 49 Euro berechnet. Bestehende Kunden könnten natürlich ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden. Sofern Kunden in Österreich ein Probe-Abo abgeschlossen hätten, könne dieses selbstverständlich ebenso jederzeit beendet werden.

Amazon nutzt in Österreich noch keine eigene at-Domain (http://www.amazon.de/ref=rd_www_amazon_at/?site-redirect=at) und läuft über Amazon Deutschland. Doch müsste es möglich sein, Werbung für Angebote, die nur in Deutschland funktionieren auf der österreichischen Webseite auszublenden.