Landgericht Aurich: Urteil zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

Landgericht Aurich: Urteil zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion
Landgericht Aurich: Urteil zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion 1

Wieder einmal ging es bei einer Gerichtsentscheidung um den vorzeitigen Abbruch einer eBay-Versteigerung. Dieses Mal hatte das Landgericht Aurich zu urteilen. Die Frage: Muss ein eBay-Verkäufer beim Abbruch einer eBay-Auktion Schadensersatz zahlen?

Ein eBay-Nutzer bot einen Schlepper im Rahmen einer Versteigerung zum Verkauf an. Kurze Zeit später brach er die Auktion vorzeitig ab. der zu diesem Zeitpunkt meistbietende Käufer war darüber verärgert. Er machte gegen den eBay-Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 17.000 Euro geltend. Doch der Verkäufer wollte nicht zahlen. Er verwies darauf, dass ihm bei der Eingabe ein Fehler unterlaufen sei und er daher die eBay-Auktion vorzeitig abbrechen durfte. Er habe aus Versehen angegeben, dass er den Schlepper im Namen eines Dritten habe verkaufen wollen.

Das Landgericht Aurich wies jedoch die Klage mit Urteil vom 03.02.2014 (Az. 2 O 565/13) ab. Die Richter vertreten die Auffassung, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Denn das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages beziehe sich nur auf den Höchstbietenden zum Zeitpunkt der regulären Laufzeit für die Versteigerung, die hier 7 Tage betrug. Die vorzeitige Beendigung sei lange vor diesem Termin geschehen. Daher stehe hier dem Bieter kein Schadensersatz zu. Die Klausel von § 10 eBay-AGB stehe dem nicht entgegen, weil diese hier aufgrund der unangemessenen Benachteiligung des Verkäufers gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1BGB nicht anwendbar sei.

Fazit Anwalt Christian Solmecke

Diese Entscheidung des Landgerichtes Aurich steht nach Ansicht des Rechtsanwaltes Christian Solmecke nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Einklang, wonach der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion nur in engen Ausnahmefällen – wie etwa einem Diebstahl es Artikels – zulässig ist. Ansonsten muss der eBay-Verkäufer damit rechnen, dass er Schadensersatz zahlen muss. Er sollte daher vorsichtig sein, weil diese Forderungen sehr hoch sein können.