eBay: Neue AGB, Datenschutzerklärung und Erklärung zur Verwendung von Cookies
Am 12. März 2014 tritt eine neue Fassung der eBay-AGB und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft. Die Verwendung von Cookies wird neu in einer gesonderten Erklärung dargestellt und wird am gleichen Tag wirksam.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen der AGB:
- Neu sind die Begriffe „Nutzer“ (zuvor „Mitglied“) und „eBay-Dienste“ (zuvor „eBay-Websites“).
- eBay weist nun ausdrücklich darauf hin, dass der Kaufpreis grundsätzlich sofort fällig ist.
- Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu beachten und die Anmeldedaten entsprechend zu vervollständigen.
- Die verschiedenen Angebotsformate wurden in einem Abschnitt zusammengefasst.
Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der alten und neuen eBay-AGB:
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