Abmahngefahr für Verkäufer bei eBay bei Verwendung des Logos „geprüftes Mitglied“
Auf der Facebook-Seite der IT-Recht Kanzlei wird aktuell darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit eBay-Händler abgemahnt werden, wenn sie das eBay-Logo „geprüftes Mitglied“ verwenden. Die Begründung ist laut IT-Recht Kanzlei wie folgt:
„Die stilisierte Computermaus im Zusammenhang mit dem roten Häkchen suggeriert dem Verbraucher, dass eine Prüfung der IT-Sicherheit vorgenommen wurde. Gleichzeitig ist nicht überprüfbar, durch wen die Prüfung vorgenommen wurde und nach welchen Maßstäben geprüft wurde (…). „
Sollten Sie also ein Logo „Geprüftes Mitglied“ bei eBay verwenden, dann löschen Sie es. Die Funktionalität der geprüften Mitglieder ist ohnehin seit August 2012 nicht mehr vorhanden. Des weiteren sollten Sie nicht mehr mit dem Begriff „geprüftes eBay-Mitglied“ werben.
Im Beitrag sehen Sie – eBay gemäß – eine kleine Auswahl der im Laufe der Zeit verwendetetn Logos… .
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