Neuerungen im Jahr 2014

Im neuen Jahr wird es folgende Neuerungen geben, die zum Teil auch für Internet-Händler von Bedeutung sind:

Der Einheitliche Zahlungsverkehr: Die Single Euro Payments Area (SEPA), also der „Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum“, wird endgültig umgesetzt. Ab Februar 2014 sind für unbare Zahlungen nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen laut EU-Verordnung von den Banken Transaktionen im alten Format nicht mehr ausgeführt werden. Betroffen sind von der Umstellung Banken, aber vor allem Unternehmen und andere Organisationen. Die Neuerung der elektronischen Zahlungsprozesse ist ähnlich vielschichtig wie die Jahr-2000-Umstellung oder die Einführung des Euro. Unternehmen, die nicht fristgemäß umgestellt haben, drohen unter Umständen Liquiditätsengpässe.

Neuer Nachweis für Elektroschrott: Ab Januar 2014 müssen Hersteller und Importeure von LED-Lampen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein. Dort müssen sie melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Registrierungspflichtig sind auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte, wie beispielsweise Taschen- oder Fahrradlampen. Für die Registrierung und Entsorgung des Elektromülls zahlen sie dann entsprechende Gebühren. Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen veräußert, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden. In der Folge drohen empfindliche Strafen. Für die Registrierung müssen Firmen eine sogenannte insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt der WEEE-FULL-SERVICE der BITKOM Servicegesellschaft aus.

Neue Verbraucherrechte im Online-Handel: Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Die Vorschriften werden dann EU-weit anwendbar sein und betreffen unter anderem den Online-Handel. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) werden für die Konsumenten limitiert.
  • Ferner ändert sich das Widerrufsrecht im Internet-Handel. Senden Käufer Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Händler zurück, müssen sie künftig eine Widerrufserklärung abgeben. Hierfür müssen die Unternehmen ein EU-weit einheitliches Musterformular zur Verfügung stellen. Generell hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, sofern ihn das Unternehmen darüber informiert hat. Verkäufer können natürlich weiterhin auf freiwilliger Basis die Retourekosten tragen. Zudem wird das Widerrufsrecht selbst bei fehlender oder falscher Belehrung nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Bei digitalen Inhalten (z.B. Internet-Kauf von Musik, Videos, Apps) erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Verbraucher mit dem Download beginnt.

 

Roaming günstiger: 2014 wird die Handynutzung im europäischen Ausland erneut günstiger. Ab dem 1. Juli 2013 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 19 Cent pro Minute(davor 24 Cent). Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 5 Cent kosten (vorher 7 Cent). Der Preis für eine SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 8 Cent auf 6 Cent. Deutlich erschwinglicher wird auch die Nutzung von Datentarifen, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 20 Cent(zuvor 45 Cent).

Geringerer Stromverbrauch: Ab Juli 2014 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die erstmals den Stromverbrauch von Computern und Servern regelt. Computer-Modelle, die die neuen Normen nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr veräußert werden. Die Ökodesign-Richtlinie trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Studie im Auftrag der EU schätzt das mögliche Energieeinsparpotenzial beim Einsatz von Computern und Servern bis zum Jahr 2020 auf 12,5 Terawatt-Stunden pro Jahr.

E-Bilanz kommt: Bilanzierende Unternehmen müssen im Jahr 2014 zusätzlich zur elektronischen Steuererklärung auch ihre Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlicher Gliederung in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermitteln. Elektronisch zu melden sind die Daten für alle Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2013 oder später begonnen haben. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größe des bilanzierenden Unternehmens. Die Einführung der elektronischen Bilanz ist nach dem Gesetz an sich schon für das Geschäftsjahr 2012 vorgesehen. Jedoch konnte während einer Übergangsfrist noch eine Bilanz in Papierform abgegeben werden. Diese Frist ist nun ausgelaufen.