Neue eBay-Verbote für den Handel mit Münzen, Barren und Banknoten

Im Januar 2014 wird eBay die Kategorie „Münzen“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz überarbeiten. In diesem Zusammenhang treten auch neue Richtlinien für den Handel mit Edelmetallen, Münzen und Banknoten in Kraft.

Die neuen Richtlinien beinhalten u.a. folgende Punkte:

  • Beschichtete Anlagemünzen und Barren sind nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig.
  • Repliken von Banknoten sind zukünftig nur noch eingeschränkt möglich.
  • Fälschungen von Anlagemünzen, Sammlermünzen, Barren und Banknoten sind unzulässig.
  • Repliken von Münzen und Barren sind unzulässig.
  • Geräte zur Herstellung gefälschter (Anlage-)Münzen, Barren und Banknoten sind unzulässig.

Die neuen Richtlinien gelten ab dem 7. Januar 2014. Angebote im Format „Gültig bis auf Widerruf“, die nicht den neuen Richtlinien entsprechen, werden automatisch beendet. Alle anderen Angebote laufen je nach Angebotsdauer regulär aus.

Lesen Sie dazu auch Augen auf beim Artikelverkauf über eBay: Was alles verboten ist!