OLG Hamm: Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion bei vergessenem Mindestpreis ist legal

Die Gedankenlosigkeit bei der Mindestpreis-Angabe auf der Onlineplattform eBay wird nicht bestraft, das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm hervor. Das heißt, passiert einem eBay-Verkäufer ein Fehler bei der Angabe eines Mindestpreises, darf er seine Versteigerung abbrechen. Das gestattet eBay in seinen AGB. Der Meistbietende könne sich also nicht darauf berufen, es sei ein Vertrag geschlossen worden, so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 04.11.2013, Az. 2 U 94/13.

Ein bei eBay eingestellter Artikel stehe unter dem Vorbehalt, dass kein Widerrufsgrund nach den Bedingungen eBays gegeben sei, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Einen solchen gab es jedoch in dem zu verhandelnden Rechtsstreit.

OLG Hamm: Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion bei vergessenem Mindestpreis ist legal
OLG Hamm: Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion bei vergessenem Mindestpreis ist legal 1

Auf dem Onlinemarktplatz eBay hatte der volljährige Sohn des Angeklagten einen Audi A4 ohne Angabe eines Mindestpreises offeriert. Zur Artikeleinstellung verwendet er den eBay-Zugang seines Vaters. Kurze Zeit nach der Angebotseinstellung brach der junge Mann die Versteigerung ab und stellte den Wagen wieder ein, diesmal unter Angabe eines Mindestpreises. Jedoch hatte die vorzeitig beendete Auktion schon Interesse auf sich gezogen. Eine BGB-Gesellschaft war mit 7,10 Euro Höchstbietende und jetzt der Ansicht, einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben.

Die Richter des OLG Hamm sahen das allerdings anders. Sie verwiesen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay: Ein Widerrufsgrund liege demzufolge vor, wenn dem Verkäufer beim Einstellen des Angebots ein Fehler passiert sei. Dazu zähle auch ein Fehler bei der Mindestpreisangabe. Auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Anfechtung komme es dann nicht mehr an, so die Richter. Die Gesellschaft könne sich damit nicht auf einen wirksamen Kaufvertrag berufen. Nach Angaben des Gerichts konnte ebenso ausgeschlossen werden, dass der Sohn des beklagten Vaters die Offerte nicht nur aus Reue zurückgenommen hatte.