3.500 Dollar Strafzahlung für eine negative Online-Bewertung

Heise.de berichtet von einem Online-Händler, der von einem US-amerikanischen Ehepaar eine Strafzahlung von 3.500 US-Dollar, umgerechnet etwa 2.600 Euro, verlangt. Die Strafzahlung wird gefordert, weil ein georderter Artikel im Wert von zirka 20 Dollar nicht geliefert wurde und die Kundin den Händler negativ bewertete. Die Käuferin versuchte, wie sie berichtete, den Händler telefonisch zu erreichen, doch ohne Erfolg. Frustriert darüber äußerte sie daraufhin im Netz ihren Unmut. Sie berichtete von einem „grauenvollen Kundenservice“ und, dass es „absolut unmöglich sei, mit einem physischen menschlichen Wesen in Kontakt zu treten“.

Ihr Ehemann erhielt drei Jahre später eine Mail, in der der Händler 3.500 Dollar als Schadenersatz verlangte, sollte das Ehepaar die negative Kritik nicht entfernen. Der Internet-Händler berief sich dabei auf eine im Kleingedruckten versteckte verbraucherunfreundliche Klausel auf seiner Webseite, die den Kunden rufschädigendes Verhalten untersagt.

Der Rechtsstreit läuft bereits seit vielen Monaten und inzwischen haben sich auch Verbraucherschützer eingeschaltet. Sie fordern nun ihrerseits 75.000 Dollar Schadenersatz vom Händler. Da das Ehepaar sich nicht fügte, meldete der Händler das nicht bezahlte Strafgeld bei Auskunftsstellen. Das führte dazu, dass sich die Kreditwürdigkeit des Ehepaars sehr stark verschlechterte. So konnten sie unter anderem ihr Haus nicht verkaufen und auch kein neues erstehen. Ferner fehlte ihnen das Geld um ihre Wohnung zu heizen, denn Geld für einen Ofen hatten sie nicht.

Der Internet-Händler erfreut sich aktuell einer äußerst guten Auftragslage, sodass Bestellungen nur verzögert ausgeliefert werden könnten.