Worauf sollte man beim Online-Einkauf von Weihnachtsgeschenken achten?

Mittlerweile kann man dank Internet rund um die Uhr einkaufen. Viele Menschen bestellen auch ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. Was aber, wenn das Präsent nicht gefällt oder ein Kleidungsstück nicht passt?

Viele Verbraucher kennen ihre Rechte und die Retourefristen nicht oder nur ungenau. Fristen sind bei Weihnachtsgeschenken besonders wichtig, denn erst am Heiligen Abend oder später stellt sich heraus, ob im Netz bestellte Präsente zurückgegeben werden müssen. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Einkauf im Internet.

Welche Fristen sind zu beachten?

Normalerweise habe der Käufer 14 Tage Zeit, sein Widerrufs- oder Rückgaberecht auszuüben, so Thorsten Meinecke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Rund um Weihnachten sind jedoch viele Internetkonzerne wie beispielsweise auch Amazon großzügig: Sämtliche Artikel, die von Amazon zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2013 verschickt werden, können bis einschließlich 31. Januar 2014 zurückgegeben werden. Ähnlich handelt auch Otto: Wer jetzt für Weihnachten bestellt, kann das Produkt bis zum 10. Januar 2014 zurückgeben. Bestellungen vom 10. bis 23. Dezember sind versandkostenfrei, eventuelle Retouren sind es bei Otto sowieso.

Zalando gewährt seinen Kunden generell ein 100-tägiges kostenloses Rückgaberecht. Nicht alle Online-Händler bieten allerdings Sonderkonditionen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Wer bei einem Geschenk unsicher ist, ob es gefällt, sollte daher lieber erst zwei Wochen vor Weihnachten bestellen.

Wer bezahlt das Porto für die Retoure?

Ab einem Warenwert von 40 Euro ist die Rücksendung für den Kunden von Gesetzes wegen portofrei. Erst im Juni 2014 wird diese Regelung aufgehoben. Einige Online-Händler bieten jedoch generell die kostenfreie Rücksendung an. Das Rückgabe- oder Umtauschrecht im Einzelhandel vor Ort ist dagegen eine freiwillige Leistung des Händlers. Im Zweifelsfall sollten Käufer beim Einkauf einen Verkäufer fragen.

Was gilt für Kleidung und Schuhe?

Wenn die bestellten Artikel nicht passen, kann man die Ware wieder zurückschicken. Wer Schuhe allerdings tagelang probiert oder einen Pulli wäscht, begibt sich in eine rechtliche Grauzone: Hat der Händler in seinen AGB die Rücknahme von Ware mit Gebrauchsspuren ausgeschlossen, kann er den Erstattungswert mindern, so die Stiftung Warentest. Leider ist aber auch Missbrauch möglich: Weisen getragene Bekleidungsstücke keine Gebrauchsspuren auf, so können sie kostenlos zurückgegeben werden.

Darf man eine CD probehören?

Hierfür muss die Verpackung entfernt werden, sprich das Siegel wird zerstört. Damit verliert man bei CDs, DVDs oder Software das Rückgaberecht, denn die Ware soll nicht vervielfältigt und wieder zurückgegeben werden.

Was passiert im Gewährleistungsfall?

Gewährleistungsansprüche kann ein Kunde nur gegenüber dem Händler geltend machen, nicht gegenüber dem Hersteller. Das gilt sowohl im Internet- als auch im stationären Handel. Auch muss schon beim Verkauf ein Mangel bestanden haben. Liegt der Kauf über sechs Monate zurück, muss der Kunde beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf existierte. Zwei Jahre nach Kauf erlischt die Gewährleistung des Händlers völlig.

Was sieht es mit der Herstellergarantie aus?

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig. Sie kann vom Hersteller oder vom Händler gegeben werden. Der Garantiegeber kann einen Kassenbon oder eine Originalverpackung zur Bedingung machen oder sie nur für bestimmte Teile geben. Häufig werden Garantieansprüche über den Handel abgewickelt, weshalb sich die beiden Begriffe im Alltag oft vermischen.

Und die Datensammlung?

Lediglich jeder 10. Deutsche möchte seine Daten für auf ihn zugeschnittene Werbung offenlegen. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass wer einmal im Netz ein Geschenk für Kinder, Freunde oder Verwandte ordert, ein Leben lang mit Werbung für ähnliche Produkte verfolgt wird, selbst wenn er das explizit abgelehnt hat. Software-Programme speichern alles und werten es aus. Die Händler optimieren damit ihre Werbung, Lagerbestände sowie Mitarbeiterplanung. Versandhauschef Michael Otto sieht das allerdings positiv: Der Kunde freue sich, wenn er im Kaufentscheidungsprozess entlastet werde.