Abzocke bei eBay: Bid-Shielding – ein altes Phänomen ist stark im Kommen

Abzocker versuchen schon seit Bestehen des Online-Marktplatzes eBay nichtsahnende eBay-Besucher zu betrügen. Es werden Plagiate oder mangelhafte Waren angeboten oder leere Pakete verschickt. Eine andere Art des Betrugs, der mehr und mehr auf dem Online-Marktplatz Furore macht, ist das Phänomen des „Bid-Shieldings“, wovor man sich auch leider kaum wenig schützen kann.

„Bid-Shielding“ oder auf Deutsch in etwa übersetzt mit Gebotsabschirmung gibt es zwar schon seit längerer Zeit, nimmt aber immer stärker zu und scheint der neueste Trend der Abzocker bei eBay zu sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gauner sich mehr als einen eBay-Account zulegen. Die Scheinkäufer geben dann eine Zeit lang ein hohes Maximalgebot ab, wodurch der Verkaufspreis kurz vor Ende der Versteigerung künstlich in die Höhe getrieben wird.

Abzocke bei eBay: Bid-Shielding – ein altes Phänomen ist stark im Kommen
Abzocke bei eBay: Bid-Shielding - ein altes Phänomen ist stark im Kommen 1

Für andere ehrliche Bieter ist dadurch kein vernünftiges Gebot mehr möglich. Der Artikel wird damit für alle anderen Käufer uninteressant. Bei Rücknahme des Scheingebots, meist Sekunden vor dem Auktionsende, fällt der Artikelpreis unter seinen Marktwert zurück. Ein Gebot, das derselbe „Käufer“ bereits zuvor unter einem anderem Namen abgegeben hatte.

Viele Verkäufer veräußern den Artikel nach einer Gebotsrücknahme an den Meistbietenden, obwohl sie das gar nicht müssen, wie in den AGB von eBay festgehalten. eBay verweist im Betrugsfall darauf, sich an einen Anwalt zu wenden. Dabei könne der Hinweis auf die AGB vielen Opfern schon weiterhelfen.

In den Hilfeseiten findet man im Kapitel „Unerwünschtes und böswilliges Bieten“ den Absatz:

„ … Käufer dürfen außerdem nicht bieten oder kaufen, wenn sie damit beabsichtigen, den ordnungsgemäßen Verlauf für das Angebot zu stören. …“

Die Möglichkeiten, betrügerische Käufer vor Ende der Versteigerung dingfest zu machen, sind ungenügend. Zwar kann man beim Anklicken des Bieternamens erkennen, wie oft das Mitglied schon Gebote zurück genommen hat, was ein Hinweis auf einen Betrüger sein kann. Jedoch gestattet eBay das nur Nutzern, die nicht angemeldet sind. Solange User angemeldet sind, kommen sie nach einem Klick auf den Nutzer-Namen nur auf dessen Übersichtsseite, auf der Gebotsrücknahmen nicht verzeichnet sind. eBay hat zwar Filtermechanismen installiert, um solche Mitgliedern, die Gebote häufig zurück ziehen zu ermitteln. Doch es bleibt die Frage, wie durchgreifend Betrügereien durch Bid-Shielding eingedämmt und verfolgt werden können.

In Deutschland dürfte „Bid-Shielding“ strafrechtlich als Betrug gelten. Die Strafverfolgung ist allerdings dadurch erschwert, dass die bei eBay deponierten Nutzerdaten nur bei einem konkreten Verdacht herausgegeben werden. Für den Täter besteht zudem kaum ein Entdeckungsrisiko, weil die angegebene Kontaktadresse des Mitglieds-Account kaum kontrolliert wird. Es kann also eine Scheinidentität sein. Im ungünstigsten Fall führt die Spur zu dem Gauner dann auch noch ins Ausland.

Um „Bid-Shielding“ einzuschränken könnte man auch folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Möglichkeiten der Gebotsrücknahme limitieren
  • Die Versteigerung für ungültig erklären, wenn binnen einer Frist vor dem Ende der Auktion Gebote zurückgezogen werden und/oder sich der Artikelpreis dadurch um einen bestimmten Prozentsatz reduziert
  • Das Auktionsende verschieben oder nur ein Endintervall anzeigen, damit aufrichtige Bieter eine Chance bekommen, doch noch ein Gebot abzugeben, bzw. das Risiko für den Scheinbieter, sein Gebot nicht mehr rechtzeitig zurückzuziehen, zu groß wird.