Werbeanrufe sind mit dem Kunden vorab zu klären – sonst drohen Abmahnungen

Internet-Händler oder stationäre Unternehmer sollten ihre Bestandskunden nicht ungefragt mit einem Werbeanruf kontaktieren. Ansonsten droht eine teure Abmahnung. Das hat vor kurzem das Landgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 19.07.2013 /Az. 38 O 49/12).

Landgericht Düsseldorf: Werbeanrufe mit dem Kunden vorab klären – sonst drohen Abmahnugen
Werbeanrufe sind mit dem Kunden vorab zu klären - sonst drohen Abmahnungen 1

Für Vodafone tätige Werber hatten Verbraucher zum Zweck der Werbung angerufen und sie gefragt, ob sie einen neuen Vertrag fürs Festnetz zu geänderten Konditionen abschließen möchten. Diese beschwerten sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen diese Firma vorging. Schließlich verklagten die Verbraucherschützer Vodafone auf Unterlassung.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband statt. Die Richter stellten klar, dass ein Werbeanruf auch bei einem Bestandskunden üblicherweise nur nach dessen Einverständnis erfolgen darf. Ansonsten wird gegen die Vorschrift von § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verstoßen. Es handelt sich um einen Fall der unerlaubten Telefonwerbung.

Vodafone kann sich nicht darauf berufen, dass es sich bei den Anrufern nicht um Angestellte dieses Unternehmens, sondern nur um beauftragte Werber handelt. Auch deren Verhalten muss sich Vodafone zuschreiben lassen. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 8 Abs. 2 UWG. Ferner muss Vodafone wegen seiner unzulässigen Telefonwerbung für die Abmahnkosten in Höhe vom 214 Euro aufkommen.

Dieses Urteil des Landgerichtes Düsseldorf ist mittlerweile rechtskräftig. Es steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung. Unternehmen aber auch Online-Händler sollten daher darauf achten, dass sie ihre Bestandskunden nicht mit einem Werbeanruf belästigen. Selbiges gilt auch für Werbe-Newsletter. Hierzu bedarf es der ausdrücklich erklärten Einwilligung des Verbrauchers, die vorab zu erfolgen hat. Wer das nicht beachtet muss mit einer teuren Abmahnung und weiteren rechtlichen Schritten durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber rechnen. Außerdem sollten Händler bedenken, dass Werbeanrufe generell bei vielen Kunden nicht sehr beliebt sind.

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