Jobcenter wollen Informationen über Nebeneinkünfte von Hartz-IV Empfängern bei eBay
Die Arbeitsagenturen verlangen ein Gesetz, das ihnen das Spionieren im World Wide Web gestattet. Sie wollen so Hartz-IV-Beziehern auf die Schliche kommen, die mit Internet-Handel ihr Einkommen aufbessern. Das sind jedoch noch nicht die einzigen Informationen, für die sich die Agenturen interessieren.
Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung beim Arbeitslosengeld II erfahren haben will, hat die Bundesagentur die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ empfohlen. Hierdurch sollen zukünftig Zusatzeinnahmen aus dem Internet-Handel aufgespürt werden. Auch Verkäufe über den Onlinemarktplatz eBay oder Amazon zählen hierzu. Doch bis 100,00 Euro dürfen Privatverkäufer ihre Artikel anbieten. Ein Dorn im Auge sind dem Jobcenter professionelle Anbieter.
Wie die Bild weiter ausführte, möchte die Bundesagentur den Datenabgleich auch mit anderen Behörden forcieren. In Zukunft sollen auch die Daten von Hartz IV-Empfängern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen und Daten der Grundbuchämter an Arbeitsagenturen übersandt werden. Der Sprecher des Bundes Datenschutzbeauftragten, Sven Hermerschmidt erklärte am 15. 11. 2013 gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass die geplanten Internet-Recherchen „ein geringerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ seien. Grundsätzliche Einwände gegen die von der Bundesagentur für Arbeit geplante Kontrolle gebe es nicht. Es müssten jedoch klare Bedingungen fixiert werden, die die Rechte der Betroffenen mit dem Interesse der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs in Ausgleich brächten. Kritischer sieht Hermerschmidt die Pläne zur Ausdehnung des Datenabgleichs mit anderen Behörden. Den Arbeitsagenturen stünden schon jetzt umfassende Instrumente zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs zur Verfügung.
Die Finanzbehörden nutzen den Internetcrawler Xspider als Waffe im Kampf gegen Steuerbetrüger bereits seit Jahren.
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