Augen auf beim Artikelverkauf über eBay: Was alles verboten ist

Allein in Deutschland sind auf eBay ständig 30 Millionen Artikel zu finden. Und doch: Manche Dinge kann man auch bei eBay nicht erwerben. Oder sollte es zumindest theoretisch nicht können.

Artikel mit nationalsozialistischen Symbolen oder solche, die einen Bezug zum Völkermord an den Juden haben könnten. Letztes Wochenende wurden auf eBay zirka 30 Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände von Opfern der Judenverfolgung während der NS-Herrschaft angeboten. eBay beendete die Auktionen und erklärte: „Wir bedauern sehr, dass diese Gegenstände auf eBay offeriert wurden.“ Als Wiedergutmachung will das Unternehmen etwa 30.000 Euro für wohltätige Zwecke zur Verfügung stellen.

Welche Angebote nicht gestattet sind, führt eBay in einem eigenen Rechtsportal auf. So sind zum Beispiel auch selbst gebrannte CDs tabu. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen, so ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Osnabrück: „Sollten Strafverfolgungsbehörden zum Beispiel illegale Kopien von Navigationssoftware feststellen, müssen die Anbieter und teilweise auch Käufer mit Strafverfahren rechnen, was Geld- oder Haftstrafen bedeuten kann.“ Das Gleiche gelte, wenn die Rechteinhaber selbst aktiv würden und über eBay die Löschung der Aktion herbeiführten.

Kauft ein eBay-User verbotene Gegenstände, kann das auch für ihn unangenehme Konsequenzen haben. Werde beim Kauf gegen geltendes Recht verstoßen, könne es zivilrechtlich dazu führen, dass der Kaufpreis eventuell gezahlt und nicht zurückverlangt werden könne, so der Anwalt weiter. Das gelte zum Beispiel bei gestohlenen Waren.

Bei den Kleinanzeigen wird bisweilen mit Kleintieren, Pferden, Vögeln und Reptilien gehandelt, auf der eBay-Plattform ist der Verkauf lebender Tiere jedoch untersagt. Eine Ausnahme: Fische, die Bestandteil eines parallel dazu angebotenen Aquariums sind, dürfen versteigert werden, allerdings nur bei Selbstabholung.

Wer bei eBay auf der Suche nach Orchideen oder einem Kaktus ist, hat ebenfalls Pech gehabt. Diese Arten gelten bei eBay als schützenswert und sind aus diesem Grund als Verkaufsgegenstände verboten. Auch Angebote mit sexuellem Inhalt will das Unternehmen nicht auf seiner Seite sehen. Sexspielzeug, Prostitution oder pornografisches Bild- und Videomaterial ist verboten. Gebrauchte Kleidung kann zu Geld gemacht werden. Tabu ist jedoch der Verkauf von Unterhosen und Damenstrumpfhosen.

Streng ist eBay in Bezug auf den Verkauf von Artikeln „aus sicherheitsrelevanten Bereichen“. Gegenstände, Kleidungsstücke und Ausweise, die von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Sicherheits-, Flug- oder Bahnpersonal stammen, dürfen auf eBay nicht veräußert werden.

Auch Zigaretten ohne deutsches Steuerzeichen sind tabu. Mit Steuerzeichen dürfen sie angeboten werden, allerdings nur zu dem Preis, der auch auf der Banderole angegeben ist. E-Zigaretten sind auf der Online-Plattform ganz verboten.

Da eBay nur „konkrete Waren oder Dienstleistungen“ auf seinen Seiten haben möchte, sind Produkte, die „ausschließlich Kaufinformationen enthalten“, unwillkommen. Das heißt: Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, den aktuellen „Otto“-Katalog anzubieten.

Zu schwul für eBay?
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Diese vielen verschiedenen Regelungen machen es schwer, den Durchblick zu behalten und treibt seltsame Blüten, wie die Löschung eines T-Shirts mit der Abbildung von Rudolf, dem Rentier mit der roten Nase, da angeblich ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen vorlag.  

Auch die immer wieder durchgeführten Sperrung von Kundenkonten bei PayPal Deutschland wegen nicht erlaubter Artikel (z.B. Kaffee aus Kuba, Briefmarken aus Nordkorea) oder vermeintlicher politischer Unkorrektheit (Spendengelder z.B.  von Wikileaks, Diaspora), sind teilweise schwer nachvollziehbar!