Angestellter verkauft beim Arbeitgeber geklaute Ware über eBay

In 38 Einzelfällen hatte ein ehemaliger Angestellter eines  Schwelmer Unternehmens von Februar bis Juni 2013 unterschiedlichste Werkzeuge wie Fräsen, Bohrer, Wendeplatten und ähnliches von seinem Arbeitsplatz entwendet. Diese hatte er danach über den Onlinemarktplatz eBay zu Dumping-Preisen verkauft. Das Unternehmen schätzt den Wert der Beute auf über 30.000 Euro.

Der 25-jährige Angestellte, dem im Sommer fristlos gekündigt wurde, mittlerweile aber wieder eine neue Arbeit gefunden hat, räumte die Vorwürfe vollständig ein. Dadurch ersparte er allen eine langwierige Beweisaufnahme, was ihm am Ende zugutekam.

Der Anwalt des Angeklagten erläuterte die Hintergründe zum Fall. Sein Mandant habe kurz vor Beginn seiner Straftaten mit seiner Ehefrau und der zweieinhalbjährigen Tochter eine neue Wohnung zu 700 Euro Kaltmiete bezogen. Da die kleine Tochter jedoch keinen Kita-Platz bekam, habe die Ehefrau kein Arbeitslosengeld mehr beziehen können. Der alleinige Verdienst von etwa 1.500 Euro netto reichte aufgrund der Mietkosten für eine Verpflegung der dreiköpfigen Familie nicht mehr aus. Da sei er auf die unglückliche Idee gekommen.

Der Amtsanwalt sprach in seinem Abschlussplädoyer zwar von einem „Vertrauensmissbrauch gegenüber des Arbeitgebers schwerster Art und Weise“, beantragte aber eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, die an der untersten Grenze liegt. Ferner solle der Angeklagte 2.000 Euro Buße zahlen. Der Verteidiger bat darum, seinem Mandanten die Geldstrafe zu ersparen. Das Unternehmen würde zivilrechtlich über 30.000 Euro Schadensersatz einfordern und der 25-Jährige und seine Familie hätten über Jahrzehnte damit zu tun.

Die Strafrichterin stimmte ihm zu und verzichtete auf die Geldbuße. Sie verhängte nur die beantragte Freiheitsstrafe über ein Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.