Neue Standards für Bilder gelten bei eBay ab 8. November 2013

Für alle eBay-Verkäufer, die auf dem Online-Marktplatz einen Shop betreiben, gelten ab dem 8. November 2013 neue Bilder-Standards. eBay begründet die neuen Standards mit einer optimierten Integration auf mobilen Endgeräten.

Wichtig für eBay-Händler: Bei Nichtbeachtung der geforderten Standards, gilt das Angebot als nicht erlaubt. So müssen zum Beispiel die Fotos ab dem 8. November 2013 bestimmte Maße haben.

Im folgenden eine Kurzzusammenfassung der neuen Richtlinien.

  • Der Händler muss sein Angebot mit mindestens einem Bild versehen.  Das bedeutet: Offerten ohne Artikel-Foto sind nicht mehr gestattet. Gebrauchte Artikel dürfen nicht mehr mit Katalogbildern versehen werden.
  • eBay rät seinen Händlern einen einfarbigen und nicht gemusterten Hintergrund beim Fotografieren zu nutzen, damit die Ware im  Mittelpunkt steht. Vermieden werden sollten ferner Schatten, Blendeffekte oder Spiegelungen bei den Aufnahmen. Hierfür den Blitz ausschalten und für indirekte Beleuchtung sorgen. Für optimale Resultate, empfiehlt eBay ein Stativ zu verwenden, wodurch störende Unschärfen vermieden werden können.
  • Falls die Größe des Artikels nicht eindeutig zu erkennen ist, eine Münze oder ein Lineal neben den Artikel platzieren. Viele Rücksendungen entstehen dadurch, dass der Käufer sich nicht über die wirkliche Größe des gekauften Artikels im Klaren ist. Im Zuge der neuen Richtlinien ist bei den Bildern auch ein Mindestmaß erforderlich: Nicht weniger als 500 Pixel auf der längsten Seite sind verlangt. Die beste Darstellung des Angebots auf allen eBay-Seiten erzielt man mit Fotos, deren längere Seite eine Abmessung von 1.600 Pixeln aufweist. Füllt der Artikel den Bildrahmen ganz aus, sind Details für Käufer besser erkennbar. Den Artikel mittig ausrichten, sodass er komplett im Bild zu sehen ist und 80 bis 90% des Rahmens ausfüllt.
  • Händler sollen beim Fotografieren des Artikels auf den Weißabgleich achten, der verhindert, dass die Bilder Farbstiche aufweisen. Digitalkameras verfügen normalerweise über eine Einstellung mit der Bezeichnung „Automatischer Weißabgleich“(AW), die diese Differenzen ausgleicht und ein neutrales bzw. „Tageslicht“ erzeugt.
  • Des Weiteren sollten Händler auf Detail-Fotos, Nahaufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln nicht verzichten. Der Artikel sollte von oben, von unten und von den Seiten aufgenommen werden und eventuelle Mängel deutlichauf den Fotos zu erkennen sein.
  • Sämtliche Texte oder Rahmen sollten aus den Angeboten entfernt werden, um den Käufern einen deutlichen Eindruck vom Artikel zu zukommen zu lassen. Ausnahme: Wasserzeichen sind zur Kennzeichnung und Zuordnung von Eigentum zulässig, dürfen jedoch nicht zu Marketingzwecken verwendet werden.