eBay verbietet die Verwendung von Bildern aus eigenen Bilderservices im Verkaufsformular

eBay schreibt dazu:

„Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 30. Oktober 2013 die Option, Bilder aus dem eigenen Bilderservice im Verkaufsformular zu verwenden, sowohl für gewerbliche als auch private Verkäufer entfernt wird.
Diese Änderung wirkt sich nur auf neue Angebote aus – bestehende Angebote sind davon nicht betroffen. Wenn ein Verkäufer ein Angebot erneut einstellt oder bearbeitet und das Bild nicht ändert, kann das Bild beibehalten werden, solange es den Bilderstandards entspricht.“

 

Was gibt es noch bei den neuen Bilderstandards zu beachten?

Verbot von Rahmen, Text und grafische Elemente in Bildern

Sämtliche Texte oder Rahmen müssen aus den Angeboten entfernt werden, um den Käufern einen deutlichen Eindruck vom Artikel zu verschaffen. Nur Wasserzeichen dürfen nur zum Schutz des Urheberrechts verwendet werden.

Verbot von Bildern aus dem eBay-Katalog für gebrauchte Artikel

Wenn Sie versuchen, einen gebrauchten Artikel mit einem Bild aus dem eBay-Katalog einzustellen, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Wählen Sie den zutreffenden Artikelzustand aus und machen Sie in der Artikelbeschreibung ausführliche Angaben zu eventuellen Abnutzungserscheinungen oder Mängeln. Versehen Sie Ihr Angebot mit Artikeldetails und eigenen Fotos, aus denen der Artikelzustand deutlich hervorgeht.

Verbot von Angeboten ohne Bilder

Sie müssen mindestens ein Bild in Ihrem Angebot hochladen. Wenn Sie versuchen, einen Artikel ohne Bild einzustellen, wird eine Fehlermeldung angezeigt.

Die Verbote gelten ab Oktober 2013 und werden schrittweise verpflichtend. 

Frank