Bundeskartellamt und Amazon – noch kein Ende in Sicht

Das Bundeskartellamt hat seit geraumer Zeit schon Amazon aber auch andere Unternehmen wegen eventueller Wettbewerbsverstöße im Visier. Bereits seit Februar 2013 ermittelt die Behörde gegen Amazon.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt  erklärte, so zu lesen auf sueddeutsche.de, dass das Bundeskartellamt in diesem Sektor eine gewisse Vorreiterrolle habe und man energischer vorgehe als andere Wettbewerbsbehörden. Jedoch wisse man auch, dass es nationale Behörde gar nicht so einfach sei, sich gegen international aufgestellte Konzerne durchzusetzen. Mundt: „Zum Glück haben wir die Folterinstrumente, die wir nötigenfalls auch einsetzen.“

Bei Amazon drängt die Kartellbehörde auf Änderungen in den AGB. Der Verdacht besteht, dass Amazon den Wettbewerb zwischen Internet-Marktplätzen beeinträchtigen könnte. Händler, die über den Marketplace ihre Artikel veräußern, durften bis dato diese Waren über andere Plattformen nicht preiswerter verkaufen.

„Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung“, so Mundt in der Sueddeutschen. Überdies würden hierdurch Marktzutritts-Barrieren aufgebaut. Allerdings hatte Amazon bereits neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) versandt, die die Preisparitätsklausel nicht enthielt. Händler, die große Warenmengen verkaufen, sogenannte Amazon Platinhändler, seien von den umstrittenen Best-Price-Klauseln allerdings noch betroffen. Das Bundeskartellamt fordert auch hier eine Änderung.

Ein Verfahren laufe bereits. Auch sei man mit Amazon im Gespräch, um diese Wettbewerbsbehinderung abzuschaffen, so Mundt. Andreas Mundt ist sich sicher, dass der Internet-Konzern die Forderungen nicht einfach ignoriere, da Deutschland ein sehr wichtiger Markt für Amazon sei.

Die Bonner Behörde prüfe auch die großen Markenhersteller Adidas sowie Asics hinsichtlich ihres Verhaltens beim Internethandel. Die Hersteller erschweren oder verbieten den Händlern, die Waren über Kanäle wie Amazon oder eBay anzubieten. Ferner gelten auch hier Preisklauseln: Die Waren sollen nirgendwo anders preiswerter angeboten werden als bei den Herstellern selbst.

Aktuell werden betroffene Händler befragt und der Markt untersucht. Eine Entscheidung wird es wohl erst nächstes Jahr geben.