Gesetz gegen illegale Geschäftspraktiken in Kraft getreten

Am 10. Oktober 2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten, das sich auch gegen den sogenannten Abmahnmissbrauch im Internet-Handel wendet. Durch die im Gesetz enthaltenen Regelungen werden die finanziellen Anreize für Abmahnungen deutlich verringert.

Bei der Vielzahl der Regelungen, die von gewerblichen Händlern im Online-Handel zu beachten sind, können schon geringfügige Fehler einen Abmahngrund auslösen. Dies wurde in der Vergangenheit vielfach von einigen Unternehmen und Anwälten zu Massenabmahnungen ausgenutzt. Die neuen Regeln geben Händlern nun hoffentlich die Möglichkeit, sich gegen rechtmissbräuchliche Abmahnungen zu wehren.

Durch die Einführung eines Gegenanspruchs stärkt das Gesetz die Position des Abgemahnten bei einer unberechtigten oder unwirksamen Abmahnung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Gerichte, den Streitwert zu senken und damit für eine Kostensenkung bei der Abmahnung zu sorgen. Das Bundesjustizministerium hat erneut unterstrichen, dass das Gesetz darauf abzielt, die Zahl der derjenigen Abmahnungen zu senken, die weniger im Interesse eines lauteren Wettbewerbs als zur Gebührenerzielung ausgesprochen werden.

Zwar wird es darauf ankommen, wie die Gerichte die neuen Regelungen interpretieren. Im Bereich des Urheberrechts hatten aber einige Instanzgerichte sogar schon vor Verkündung des Gesetzes die neuen Regelungen berücksichtigt. Der Bundestag hatte zudem die Bundesregierung aufgefordert, zu überprüfen, ob der Maßnahmenkatalog zu dem gewünschten Ergebnis führt oder ob es Bedarf für weitere Maßnahmen, etwa die Abschaffung des sog. „fliegenden Gerichtsstands“ auch im Wettbewerbsrecht, gibt.