Amtsgericht Köln entscheidet: AGB können urheberrechtlich geschützt sein

Rechtsanwalt Christian Solmecke befasst sich wieder einmal in einem Artikel mit einem Gerichtsurteil, das für Online-Händler durchaus interessant ist.

Im zu verhandelnden Fall ging es um einen Webshop-Betreiber, der die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von einer anderen Webseite kopierte. Unter Nutzung der Copy Paste-Methode übernahm er diese wörtlich in seinen eigenen Internet-Shop. Bei dem Betreiber der Webseite handelt es sich um ein Unternehmen, das AGB für andere Unternehmen entwickelt. Für das dauerhafte Update verlangt das Unternehmen ein Honorar zwischen 90 Euro und 115 Euro monatlich.

Als der Besitzer der Webseite den „AGB-Klau“ bemerkte, sandte er dem Online-Händler eine Abmahnung zu und machte darin einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung geltend.

Amtsgericht Köln entscheidet: AGB können urheberrechtlich geschützt sein
Amtsgericht Köln entscheidet: AGB können urheberrechtlich geschützt sein 1

Das Amtsgericht Köln entschied mit Urteil vom 08.August 2013 (Az. 137 C 568/12), dass der Anspruch auf Schadensersatz nach §97 Urheberrechtsgesetz dem Grunde nach besteht. Denn die streitgegenständlichen AGB stellten hier ein Schriftwerk im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Durch die Integration auf seiner Webseite ohne Einverständnis des Rechteinhabers hat der Internet-Händler eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Bezüglich der Höhe des Schadensersatzes ermittelten die Richter des AG Köln erst einmal die entgangenen Gebühren auf der Basis einer Lizenzdauer von einem Jahr in Höhe von 1.230 Euro. Diesen Betrag reduzierten die Richter jedoch um 50% auf 615 Euro mit dem Argument, dass der Übernehmer von AGB ein hohes Haftungsrisiko trägt.

Fazit von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Internet-Händler sollten nicht einfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Konkurrenz abschreiben und in ihren eigenen Shop einbinden. Ein beträchtliches Haftungsrisiko ergebe sich in dem Fall nicht nur daraus, dass man zumindest bei kompletter Übernahme der Klauseln via Copy Paste eine Abmahnung zu befürchten hat. Es steht auch keiner dafür gerade, wenn diese ungesetzlich sind. Was häufiger der Fall ist, als man denkt. Überdies müssen AGB üblicherweise angepasst werden.